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DGAP-CMS: adidas AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Herkunftsstaat 
adidas AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
 
2015-11-30 / 10:58 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Die adidas AG gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass die Bundesrepublic Deutschland der Herkunftsstaat ist. 
 
2015-11-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: adidas AG 
             Adi-Dassler-Straße 1 
             91074 Herzogenaurach 
             Deutschland 
Telefon:     +49 9132 84 0 
Fax:         +49 9132 84 2241 
Internet:    www.adidas-group.com 
ISIN:        DE000A1EWWW0, US00687A1079, US00687P1049 
WKN:         A1EWWW, A0MNCC , 909676 
Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, 
             München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
419175 2015-11-30 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 30, 2015 04:58 ET (09:58 GMT)

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© 2015 Dow Jones News
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