DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München /
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2015-11-30 / 17:03
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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
WKN 843002
ISIN DE0008430026
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in Mün-chen ('Münchener Rück') hat am 11.
März 2015 beschlossen, dass im Zeitraum vom 24. April 2015 bis spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am 27. April 2016 bis zu 11 Millionen Aktien der Münchener Rück (ISIN DE0008430026) zu einem insgesamt
aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro über die Börse erworben werden.
Der Erwerb eigener Aktien kann auch unter Einsatz von Derivaten, d.h. unter Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen),
von Kaufoptionen (Call-Optionen) oder einer Kombination aus beidem nach Maßgabe der durch die Hauptversammlung erteilten
Ermächtigung vom 23. April 2015 erfolgen. Unter Einsatz von Optionen dürfen eigene Aktien bis maximal 5 % des
Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ermächtigung (23. April 2015) erworben werden. Beim Erwerb eigener
Aktien unter Einsatz von Optionen gilt als aufzuwendender Kaufpreis der Optionsausübungspreis (ohne Nebenkosten).
Der Vorstand macht dabei von der am 23. April 2015 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung Gebrauch.
Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro soll in
mehreren Tranchen erfolgen. Eine dritte Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von 400 Mio. Euro
soll im Zeitraum vom 01. Dezember 2015 bis spätestens zum 15. April 2016 zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen
erworben werden.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung
(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003)
mit Ausnahme von Art. 3 der EU-VO 2273/2003. Der Rückkauf kann im Auftrag und für Rechnung der Münchener Rück durch
Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute erfolgen. Die Kreditinstitute müssen den Erwerb der
Münchener-Rück-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der
Hauptversammlungsermächtigung vom 23. April 2015 einhalten.
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Münchener Rück
entsprechend Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die Münchener
Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen. Der Vorstand kann das
Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestim-mungen des
Wertpapierhandelsgesetzes - wieder aufnehmen lassen.
Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die in
diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 23. April 2015 genehmigten Zwecken verwendet werden.
Unabhängig von dem vorliegenden Aktienrückkaufprogramm erwerben und veräußern Gesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe
laufend und in untergeordnetem Umfang eigene Aktien für Belegschaftsaktienprogramme und zur Absicherung von
Wertsteigerungsrechten aus dem 'Long Term Incentive Plan' für den Vorstand und das obere Management. Die Vorgaben der
von der Hauptversammlung am 23. April 2015 beschlossenen Ermächtigung werden dabei eingehalten.
Die Transaktionen werden entsprechend der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des
Aktienrückkaufprogramms wird die Münchener Rück regelmäßig unter www.munichre.com informieren.
München, 30. November 2015
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
Königinstraße 107
80802 München
Deutschland
Telefon: +49(0) 89 3891-0
Fax: +49(0) 89 399 056
E-Mail: shareholder@munichre.com
Internet: www.munichre.com
ISIN: DE0008430026, DE0008430026
WKN: 843002, 843002
Indizes: DAX, EURO STOXX 50
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, Stuttgart; Terminbörse EUREX; Mailand
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November 30, 2015 11:03 ET (16:03 GMT)
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