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DGAP-CMS: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / 
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
 
2015-11-30 / 17:03 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München 
 
WKN 843002 
ISIN DE0008430026 
 
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
 
Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in Mün-chen ('Münchener Rück') hat am 11. 
März 2015 beschlossen, dass im Zeitraum vom 24. April 2015 bis spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der 
Gesellschaft am 27. April 2016 bis zu 11 Millionen Aktien der Münchener Rück (ISIN DE0008430026) zu einem insgesamt 
aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro über die Börse erworben werden. 
 
Der Erwerb eigener Aktien kann auch unter Einsatz von Derivaten, d.h. unter Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), 
von Kaufoptionen (Call-Optionen) oder einer Kombination aus beidem nach Maßgabe der durch die Hauptversammlung erteilten 
Ermächtigung vom 23. April 2015 erfolgen. Unter Einsatz von Optionen dürfen eigene Aktien bis maximal 5 % des 
Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ermächtigung (23. April 2015) erworben werden. Beim Erwerb eigener 
Aktien unter Einsatz von Optionen gilt als aufzuwendender Kaufpreis der Optionsausübungspreis (ohne Nebenkosten). 
 
Der Vorstand macht dabei von der am 23. April 2015 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. 
 
Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro soll in 
mehreren Tranchen erfolgen. Eine dritte Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von 400 Mio. Euro 
soll im Zeitraum vom 01. Dezember 2015 bis spätestens zum 15. April 2016 zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen 
erworben werden. 
 
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung 
(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments 
und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) 
mit Ausnahme von Art. 3 der EU-VO 2273/2003. Der Rückkauf kann im Auftrag und für Rechnung der Münchener Rück durch 
Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute erfolgen. Die Kreditinstitute müssen den Erwerb der 
Münchener-Rück-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der 
Hauptversammlungsermächtigung vom 23. April 2015 einhalten. 
 
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Münchener Rück 
entsprechend Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die Münchener 
Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen. Der Vorstand kann das 
Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestim-mungen des 
Wertpapierhandelsgesetzes - wieder aufnehmen lassen. 
 
Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die in 
diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. 
 
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 23. April 2015 genehmigten Zwecken verwendet werden. 
 
Unabhängig von dem vorliegenden Aktienrückkaufprogramm erwerben und veräußern Gesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe 
laufend und in untergeordnetem Umfang eigene Aktien für Belegschaftsaktienprogramme und zur Absicherung von 
Wertsteigerungsrechten aus dem 'Long Term Incentive Plan' für den Vorstand und das obere Management. Die Vorgaben der 
von der Hauptversammlung am 23. April 2015 beschlossenen Ermächtigung werden dabei eingehalten. 
 
Die Transaktionen werden entsprechend der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des 
Aktienrückkaufprogramms wird die Münchener Rück regelmäßig unter www.munichre.com informieren. 
 
München, 30. November 2015 
Der Vorstand 
 
2015-11-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München 
             Königinstraße 107 
             80802 München 
             Deutschland 
Telefon:     +49(0) 89 3891-0 
Fax:         +49(0) 89 399 056 
E-Mail:      shareholder@munichre.com 
Internet:    www.munichre.com 
ISIN:        DE0008430026, DE0008430026 
WKN:         843002, 843002 
Indizes:     DAX, EURO STOXX 50 
Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
             Hannover, Stuttgart; Terminbörse EUREX; Mailand 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
418881 2015-11-30 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 30, 2015 11:03 ET (16:03 GMT)

© 2015 Dow Jones News
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