Berlin (ots) - Eine Auseinandersetzung mit dem Eigentümer über die Miethöhe sollten Berliner Mieter besser vermeiden. Denn die Gefahr, dass sie vor Gericht Schwierigkeiten haben werden, Beweise dafür vorzubringen, dass der Vermieter ihnen eine zu hohe Miete abverlangt, ist mit dem gestrigen Mittwoch leider nicht geringer geworden. Eigentlich sollte gerade die Ermittlung eines fairen Mietzinses in der Hauptstadt kein Problem sein. Alle zwei Jahre erstellen Experten den Mietspiegel. Mit dem Urteil des Landgerichts zum Mietspiegel 2013 gibt es die erhoffte Klarheit nun immer noch nicht. Damit bleibt wieder offen, ob der Berliner Mietspiegel nun qualifiziert und damit rechtssicher ist. Inzwischen gilt der Mietspiegel 2015. Doch da dieser nach denselben Kriterien erstellt wurde wie das Vorgängerwerk, bleibt die Unsicherheit.
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