Rechtlich ist Fremdbeschäftigung - wie Chatten in sozialen Netzwerken - während der Arbeitszeit verboten. Dennoch dürfen Arbeitnehmer in Zukunft auch am Arbeitsplatz Facebook nutzen. Das Unternehmen wird in den kommenden Monaten das soziale Netzwerk für Firmen Facebook at work starten, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.Den vollständigen Artikel lesen ...