Berlin (ots) - Die Experten des Immobiliennetzwerks realbest (www.realbest.de) fassen die wichtigsten Neuregelungen im Immobilienrecht für 2016 zusammen und bewerten sie.
Tipp 1: Sachkundenachweis für Makler
Um Verbraucher vor Fehlberatung, finanziellem Schaden oder Täuschung zu bewahren, sollen Makler künftig nur eine Gewerbeerlaubnis erhalten, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Das Gesetz könnte bereits Anfang 2016 verabschiedet werden. "Immobilienkauf ist Vertrauenssache. Wir begrüßen daher den Nachweis der Fachkompetenz. Bei unseren 3.000 Maklern stellen wir bereits heute eine qualifizierte Ausbildung sicher. Hierfür prüfen wir, dass sie die 34 c-Gewerbelizenz besitzen und sich als Mitglieder in wichtigen Maklerverbänden engagieren", erklärt Andy Nötzel, Makler Manager bei realbest.
Tipp 2: Kennzeichnungspflicht für Heizkörper
Nach EU Ökodesign-Richtlinie müssen neue Heizkörper nun eine Energieeffizienz von A bis A++ haben. Robert Guss, Fachwirt für Finanzberatung aus Berlin, rät: "Vorhandene Heizkörper erhalten das Label zur Energieeffizienz vom Heizungsbauer oder Schornsteinfeger. Wer Wohneigentum 2016 verkaufen möchte, sollte sich rechtzeitig um die Kennzeichnung kümmern. Erfolgt sie nicht, kann es sich wertmindernd auswirken und den Verkauf der Immobilie erschweren."
Tipp 3: Immobilienfinanzierung 2016
Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen. In Deutschland sollen die Informationspflichten bei Kreditvergabe verbessert werden und Banken die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Kann das Geldinstitut die hinreichende Bonitätsprüfung nicht nachweisen, darf der Kreditnehmer seinen Vertrag jederzeit kündigen. "Kreditnehmer könnten so bereits gezahlte Zinsen zurück erhalten, allerdings auch öfter abgewiesen werden. Immobilienverkäufer sollten daher einen erfahrenen Makler beauftragen, der die Kreditwürdigkeit der Käufer und individuelle Kreditoptionen prüft", so Mathias Baumeister, Experte für Immobilienfinanzierung und Geschäftsführer von realbest.
Über realbest Germany: Der Online-Marktplatz für Immobilien bringt private Immobilienverkäufer, Finanzdienstleister und Vermittler sowie Immobilienmakler und Kaufinteressenten zusammen.
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Pressekontakt: markengold PR Manja Buschewski 030/219 159-60 realbest@markengold.de
Tipp 1: Sachkundenachweis für Makler
Um Verbraucher vor Fehlberatung, finanziellem Schaden oder Täuschung zu bewahren, sollen Makler künftig nur eine Gewerbeerlaubnis erhalten, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Das Gesetz könnte bereits Anfang 2016 verabschiedet werden. "Immobilienkauf ist Vertrauenssache. Wir begrüßen daher den Nachweis der Fachkompetenz. Bei unseren 3.000 Maklern stellen wir bereits heute eine qualifizierte Ausbildung sicher. Hierfür prüfen wir, dass sie die 34 c-Gewerbelizenz besitzen und sich als Mitglieder in wichtigen Maklerverbänden engagieren", erklärt Andy Nötzel, Makler Manager bei realbest.
Tipp 2: Kennzeichnungspflicht für Heizkörper
Nach EU Ökodesign-Richtlinie müssen neue Heizkörper nun eine Energieeffizienz von A bis A++ haben. Robert Guss, Fachwirt für Finanzberatung aus Berlin, rät: "Vorhandene Heizkörper erhalten das Label zur Energieeffizienz vom Heizungsbauer oder Schornsteinfeger. Wer Wohneigentum 2016 verkaufen möchte, sollte sich rechtzeitig um die Kennzeichnung kümmern. Erfolgt sie nicht, kann es sich wertmindernd auswirken und den Verkauf der Immobilie erschweren."
Tipp 3: Immobilienfinanzierung 2016
Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen. In Deutschland sollen die Informationspflichten bei Kreditvergabe verbessert werden und Banken die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Kann das Geldinstitut die hinreichende Bonitätsprüfung nicht nachweisen, darf der Kreditnehmer seinen Vertrag jederzeit kündigen. "Kreditnehmer könnten so bereits gezahlte Zinsen zurück erhalten, allerdings auch öfter abgewiesen werden. Immobilienverkäufer sollten daher einen erfahrenen Makler beauftragen, der die Kreditwürdigkeit der Käufer und individuelle Kreditoptionen prüft", so Mathias Baumeister, Experte für Immobilienfinanzierung und Geschäftsführer von realbest.
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