
Welchem Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall wie viel Schuld zugesprochen bekommt, hängt immer vom Einzelfall ab. "Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise wie schnell die Beteiligten gefahren sind und wie die Straße beschaffen ist", so R+V-Experte Walter. Der Rückwärtsfahrer muss aber zusätzlich mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Auf Autobahnen sind es sogar bis zu 290 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Hier rät der R+V-Experte dazu, unbedingt bis zur nächsten Ausfahrt weiterzufahren.
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