Freiburg (ots) - Zwar gehört zur Wahrheit hinzu, dass die Vorgänger-Mehrheit kurz vor der Parlamentswahl noch mehrere Verfassungsrichter ihrer Façon hatte wählen lassen. ... Allerdings zielt die Einschränkung der Unabhängigkeit des Gerichts deutlich über den unappetitlichen Personalschacher hinaus. Polen legt damit Hand an die Gewaltenteilung, einen Grundpfeiler des Rechtsstaates. Es ist zu hoffen, dass die EU darauf streng reagiert - notfalls mit Sanktionen. Aber zu hoffen ist auch, dass den freiheitsliebenden Polen der stramm-reaktionäre Kurs bald dermaßen auf die Nerven geht, dass sie sich wehren und spätestens bei der nächsten Wahl eine Umkehr erzwingen. http://mehr.bz/bof7399
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