Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Das produzierende Gewerbe in Deutschland wird auch 2016 bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, können die Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2016 den so genannten Spitzenausgleich in voller Höhe bekommen. Das Bundeskabinett habe bei seiner Sitzung am Mittwoch auf der Grundlage eines Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) festgestellt, "dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität voll erreicht haben".
Mit der Regelung werden Unternehmen von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer entlastet, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Seit 2013 erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich aber nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten, was die Regierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts feststellen muss.
Im für das Antragsjahr 2016 maßgeblichen Bezugsjahr 2014 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität laut Finanzministerium 2,6 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI komme in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 8,9 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug. "Der Spitzenausgleich kann somit auch im Jahr 2016 in voller Höhe gewährt werden", folgerte das Ministerium in einer Pressemitteilung.
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January 06, 2016 05:24 ET (10:24 GMT)
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