Halle (ots) - Es hat gedauert, bis die Bundesregierung sich zu etwas Selbstverständlichem durchgerungen hat: einer Verschärfung des Sexualstrafrechtes. Über die Auslegung wird weiter zu streiten sein. Denn unklare Rechtsbegriffe bleiben: Strafbar werden Übergriffe nun zwar dann, wenn das Opfer aus Angst vor "empfindlichen Übel" auf Gegenwehr verzichtet hat. Nur: Wann ist ein Übel empfindlich? Einfach nur "Nein" gesagt zu haben, hilft Opfern sexueller Gewalt vor Gericht immer noch nicht
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