
Die britische Fahrerlaubnis bedingt für Führerschein-Touristen eine aktuell gültige Fahrerlaubnis.
Die Ausstellung des EU-Führerscheins in Großbritannien stellt weniger eine Hürde dar, als die rechtliche Anerkennung in Deutschland. Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht im Ausland von mindestens 185 Tagen, bevor ein neuer Führerschein ausgestellt werden darf. Die Briten besitzen jedoch kein Melderegister vergleichbar zu Deutschland. Auf diese Weise wird das Dokument von den britischen Behörden erteilt unter dem Vermerk der Zahl 70 - gleichbedeutend mit: Ausstellung ist im direkten Austausch gegen das deutsche Originaldokument erfolgt.
Für die deutschen Beamten ist dieser Vermerk durch eine Abfrage binnen kurzem als nichtig und damit unwirksam auszumachen. Diese Kennzahl setzt voraus, dass eine deutsche Fahrerlaubnis besteht. Konsequenzen eines Ermittlungsverfahrens könnte dieser Umstand nach sich ziehen. Die EU-Vermittlungsagentur nie-wieder-mpu.de (www.nie-wieder-mpu.de) hat von der Problematik durch rechtskräftige Gerichtsurteile Kenntnis erlangt. Das Team rät auf Grund dessen dringend davon ab, auf Werbungen mit kurzer Dauer bis zum Führerscheinerwerb im Ausland zu reagieren.
In Deutschland anerkannte EU-Führerscheine aus Tschechien mit nie-wieder-mpu.de
Der über die EU-Vermittlungsagentur nie-wieder-mpu.de erworbene EU-Führerschein ist für 27 EU-Staaten bindend. Die Agentur richtet ihren Fokus auf die Erteilung nach den Kriterien der europäischen dritten Führerscheinrichtlinie. Um die dafür notwendigen Voraussetzungen und Formalitäten kümmert sich das Team von nie-wieder-mpu.de - ohne Auflage einer MPU vermittelt die Agentur einen offiziellen EU-Führerschein aus Tschechien.
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