Salzgitter AG: Salzgitter AG nach erster Einschätzung von neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) betroffen
Salzgitter AG / Schlagwort(e): Rechtssache
14.01.2016 20:14
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Nach einem am 13.01.2016 veröffentlichten Urteil des BFH sind Dividendenerträge, die der Entleiher bei einer Wertpapierleihe erzielt hat, unter bestimmten Umständen nicht als steuerfrei anzusehen. Dies gilt für alle noch nicht abgeschlossenen Steuerjahre. Bisher hatten die Finanzbehörden solche Erträge als steuerbefreit behandelt.
Der Salzgitter-Konzern hat - wie viele andere Unternehmen - in der Vergangenheit auch von dem Instrument der Wertpapierleihe Gebrauch gemacht. Er ist daher voraussichtlich von dieser neuen Rechtsprechung betroffen.
Aus kaufmännischer Vorsicht hatte der Salzgitter-Konzern sowohl für etwaige nachträgliche Steuerzahlungen als auch für damit verbundene Zinszahlungen Rückstellungen gebildet.
Infolge der weitgehenden Deckung durch diese Rückstellungen wird das Ergebnis des Konzerns vor Steuern (EBT) nach unserer ersten Einschätzung mit ca. 15 Mio. EUR belastet werden. Wir bleiben dennoch bei unserer Prognose für das Jahresergebnis 2015, wonach wir einen Gewinn vor Steuern im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwarten.
Darüber hinaus rechnen wir mit einem Steuermehraufwand von ca. 26 Mio. EUR.
Kontakt: Markus Heidler
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