Köln (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -
- Mehrstufiges Prüfverfahren mit Vor-Ort-Audits und verdeckten Kontrollen
TÜV Rheinland hat mit dem Standard "Regelmäßig geprüfte Spielstätte" einen Anforderungskatalog entwickelt, der speziell auf den Betrieb von Spielstätten ausgerichtet ist. Ziel des rund 120 Kriterien umfassenden Standards ist es, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen und ein Sozialkonzept zur Suchtprävention umzusetzen. "Spielstätten können auf freiwilliger Basis nach diesem Standard arbeiten und sich unabhängig von uns prüfen lassen. Mit einer Zertifizierung verdeutlichen sie, dass in ihrem Betrieb klar definierte Regeln und Kriterien wirksam verankert sind", Olaf Seiche, Experte für Qualitätsmanagementsysteme bei TÜV Rheinland. Behördliche Aufsicht oder Kontrollen werden so ergänzt, aber nicht ersetzt.
Der Standard legt die Basis für einen verantwortlichen und anforderungskonformen Betrieb von Spielstätten, befasst sich aber nicht mit dem Thema Gewinnchancen oder anderen finanziellen Aspekten. Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedin-gungen, der Jugendschutz, Suchtprävention und entsprechende Ausbildung der Beschäftigten in den Spielstätten sowie die Verankerung eines Sozialkonzepts bilden besondere Schwerpunkte in dem unabhängigen Zertifizierungsverfahren. Mehr als 400 Spielstätten haben sich bisher erfolgreich einem Audit durch TÜV Rheinland unterzogen. Etwa 10 Prozent der insgesamt geprüften Spielstätten wiesen Abweichungen auf und erhielten kein Zertifikat.
Etablierung einheitlicher Qualitätsrichtlinien
Der neue Standard gilt ausschließlich für Spielhallen und nicht für staatliche Spielcasinos oder Gaststätten, in denen einzelne Spielautomaten betrieben werden. TÜV Rheinland hat den Standard in den vergangenen drei Jahren auf Initiative des Dachverbands der Deutschen Automatenwirtschaft entwickelt. Mit dem Standard wird eine Grundlage geschaffen, den Betrieb von Spielstätten nach einheitlichen und transparenten Qualitätsleitlinien auszurichten. Entscheidet sich ein Unternehmen für die Zertifizierung, muss es einen Anforderungskatalog erfüllen, der sechs Kapitel umfasst. Diese beinhalten sowohl betrieblich-organisatorische Kriterien als auch rechtliche, personelle und soziale Aspekte.
Bei der Konzeption und Ausarbeitung der verschiedenen Themenfelder arbeitete TÜV Rheinland eng mit Experten aus der Suchtberatung, Gesundheitsforschung, Psychologie und dem Rechtswesen zusammen. Besondere Schwerpunkte des Standards bilden die Kapitel "Sozialkonzept" und "rechtliche Rahmenbedingungen". Ein wirksames Sozialkonzept schafft mehr Bewusstsein bei Mitarbeitern für Suchtprävention sowie den Spieler- und Jugendschutz.
Weitere Informationen und Langfassung unter www.tuv.com/presse im Internet.
OTS: TÜV Rheinland AG newsroom: http://www.presseportal.de/nr/31385 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Pressekontakt: Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Hartmut Müller-Gerbes, Konzernsprecher, Tel.: 0221/806-4355 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
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- Mehrstufiges Prüfverfahren mit Vor-Ort-Audits und verdeckten Kontrollen
TÜV Rheinland hat mit dem Standard "Regelmäßig geprüfte Spielstätte" einen Anforderungskatalog entwickelt, der speziell auf den Betrieb von Spielstätten ausgerichtet ist. Ziel des rund 120 Kriterien umfassenden Standards ist es, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen und ein Sozialkonzept zur Suchtprävention umzusetzen. "Spielstätten können auf freiwilliger Basis nach diesem Standard arbeiten und sich unabhängig von uns prüfen lassen. Mit einer Zertifizierung verdeutlichen sie, dass in ihrem Betrieb klar definierte Regeln und Kriterien wirksam verankert sind", Olaf Seiche, Experte für Qualitätsmanagementsysteme bei TÜV Rheinland. Behördliche Aufsicht oder Kontrollen werden so ergänzt, aber nicht ersetzt.
Der Standard legt die Basis für einen verantwortlichen und anforderungskonformen Betrieb von Spielstätten, befasst sich aber nicht mit dem Thema Gewinnchancen oder anderen finanziellen Aspekten. Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedin-gungen, der Jugendschutz, Suchtprävention und entsprechende Ausbildung der Beschäftigten in den Spielstätten sowie die Verankerung eines Sozialkonzepts bilden besondere Schwerpunkte in dem unabhängigen Zertifizierungsverfahren. Mehr als 400 Spielstätten haben sich bisher erfolgreich einem Audit durch TÜV Rheinland unterzogen. Etwa 10 Prozent der insgesamt geprüften Spielstätten wiesen Abweichungen auf und erhielten kein Zertifikat.
Etablierung einheitlicher Qualitätsrichtlinien
Der neue Standard gilt ausschließlich für Spielhallen und nicht für staatliche Spielcasinos oder Gaststätten, in denen einzelne Spielautomaten betrieben werden. TÜV Rheinland hat den Standard in den vergangenen drei Jahren auf Initiative des Dachverbands der Deutschen Automatenwirtschaft entwickelt. Mit dem Standard wird eine Grundlage geschaffen, den Betrieb von Spielstätten nach einheitlichen und transparenten Qualitätsleitlinien auszurichten. Entscheidet sich ein Unternehmen für die Zertifizierung, muss es einen Anforderungskatalog erfüllen, der sechs Kapitel umfasst. Diese beinhalten sowohl betrieblich-organisatorische Kriterien als auch rechtliche, personelle und soziale Aspekte.
Bei der Konzeption und Ausarbeitung der verschiedenen Themenfelder arbeitete TÜV Rheinland eng mit Experten aus der Suchtberatung, Gesundheitsforschung, Psychologie und dem Rechtswesen zusammen. Besondere Schwerpunkte des Standards bilden die Kapitel "Sozialkonzept" und "rechtliche Rahmenbedingungen". Ein wirksames Sozialkonzept schafft mehr Bewusstsein bei Mitarbeitern für Suchtprävention sowie den Spieler- und Jugendschutz.
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