Adidas konnte sich in einem EU-Gerichtsverfahren das alleinige Nutzungsrecht der bekannten Querstreifen nachhaltig sichern. Damit reiht sich der Sportartikelhersteller in eine Reihe von korporativen Zankäpfeln ein, die sich zuweilen bittere Gefechte um ihre Markenzeichen geliefert haben. Es ist beschlossene Sache, Mama EU hat den ...Den vollständigen Artikel lesen ...