Frankfurt/Oder (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat nun bestätigt, dass in Deutschland Hartz¬IV¬Leistungen erst nach einer Karenzzeit gezahlt werden müssen. Erst nach drei Monaten sind EU¬Ausländer zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt. Das ist keine Schikane, sondern richtig so. Denn es darf nicht dazu kommen, dass Menschen sich ein Land mit hohen Sozialleistungen herauspicken und sich darauf verlassen, versorgt zu werden. Sie zapfen damit nämlich ein solidarisches Netz an, das für die Schwachen der jeweiligen Gesellschaft geknüpft wurde. Eine Berufung auf EU¬Recht geht dabei fehl. Denn die Sozialsysteme müssen nicht von Brüssel in der Balance gehalten werden, sondern von den einzelnen Staaten.
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