DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Dem Autobauer VW
Demnach hatte etwa Mitte Mai ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung Hinweise auf "einen möglichen Einsatz eines sogenannten Defeat Device" erhalten. Er habe aber daraufhin nichts unternommen, berichtete das "Handelsblatt" weiter.
Ein VW-Sprecher verwies auf Anfrage auf eine Pressemitteilung vom vergangenen Mittwoch zu der Klageerwiderung. Darin hatte das Unternehmen betont, der Vorstand habe "seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt". Darüber hinaus mache VW keine weiteren Angaben, sagte der Sprecher.
Mit dem Schriftsatz will VW sich gegen Schadenersatzforderungen von Aktionären wehren. Europas größter Autobauer hatte im September 2015 eingeräumt, bei weltweit elf Millionen Diesel-Fahrzeugen mithilfe einer Software die Abgaswerte manipuliert zu haben./bvi/DP/zb
ISIN DE0007664039
AXC0036 2016-03-06/17:24