Cottbus (ots) - Sexuelle Übergriffe gegen Frauen gibt es beileibe nicht erst seit der Kölner Silvesternacht. Wenn nun der Eindruck entsteht, das entsprechende Strafrecht werde vor dem Hintergrund der Flüchtlingsströme verschärft, dann hat die Sache einen faden Beigeschmack. Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas hätte schon viel früher kommen müssen. Trotzdem: Besser spät als nie. Bislang wird offenbar nur ein Bruchteil aller Vergewaltigungen angezeigt. Von sexuellen Handlungen wie etwa dem Begrapschen oder verbalen sexuellen Belästigungen ganz zu schweigen. Das Strafrecht ist hier allerdings auch löchrig wie ein Schweizer Käse. Allerdings, und das gehört auch zur Wahrheit, sind die Fälle vielgestaltig gelagert. Manche bewegen sich auch in einer Grauzone, der mit dem Strafrecht schwer beizukommen ist. Auch falsche Beschuldigungen können so entstehen. Aber vielleicht hat der Gesetzentwurf auch schon einen psychologischen Effekt: Wenn sich erst einmal herumspricht, dass sexuelle Übergriffe stärker verfolgt werden als bisher, könnte die Zahl der Fälle sinken. Damit wäre bereits viel erreicht.
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