DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2016 in Dortmund mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-03-24 / 15:06
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund ISIN DE0005677108 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710 Einladung zur 17.
ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere 17. ordentliche Hauptversammlung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2016, um 10:00 Uhr in der Spielbank Hohensyburg,
Hohensyburgstraße 200, 44265 Dortmund, statt.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des
zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und für den Konzern
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen
Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der
Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich gemacht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 76.915.764,71 Euro einen Betrag in Höhe von 6.510.001,41 Euro zur
Ausschüttung einer Dividende von 0,33 Euro je Aktie zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 70.405.763,30 Euro auf
neue Rechnung vorzutragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (derzeit 214.587
Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,33 Euro je
dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der
Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016 zu bestellen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2016. Der
neu zu wählende Aufsichtsrat besteht gemäß § 6.1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Er setzt sich gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr.
1, 4 Abs. 1 DrittelbG, §§ 95, 96 Abs. 1 AktG zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus
Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden vom 8. bis 10. März 2016 Thomas
Lehner und Sven-Olaf Schellenberg durch die Belegschaft gewählt. Die vier Vertreter der Aktionäre sind von der am 11.
Mai 2016 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu wählen. Prof. Dr. Günter Zimmer, Dr. Klaus Weyer und Dr. Klaus
Egger stehen für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Dr. Burkhard Dreher hat sich aus Altersgründen entschlossen, sich
nicht zur Wiederwahl aufstellen zu lassen. Somit schlägt der Aufsichtsrat vor, Dr. Gottfried H. Dutiné als neues
Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Prof. Dr. Günter Zimmer, Diplom-Physiker, Universitätsprofessor i.R., geboren 1940, wohnhaft in Duisburg
Prof. Dr. Günter Zimmer studierte Physik in Darmstadt. Nach seiner Promotion an der Technischen Universität München
war er Mitarbeiter der Siemens AG in München. 1973 wechselte er als Oberingenieur an die Universität Dortmund und
habilitierte dort 1982 im Fach Halbleitertechnologie. Von 1984 bis 2005 war er Professor an der
Gerhard-Mercator-Universität Gesamthochschule Duisburg. Bis 2006 leitete er zudem das Fraunhofer-Institut für
Mikroelektronische Schaltungen und Systeme in Duisburg. Prof. Dr. Günter Zimmer ist Mitgründer der Elmos; er war seit
Gründung der EL-MOS Elektronik in MOS-Technologie GmbH Beiratsvorsitzender und ist seit Umwandlung in die Elmos
Semiconductor AG 1999 Aufsichtsratsvorsitzender.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Prof. Dr. Günter Zimmer ist kein Mitglied eines anderen Aufsichtsrats, jedoch
Mitglied in einem vergleichbaren ausländischen Kontrollgremium. Er ist Mitglied im Board of Directors bei der Dolphin
Intégration S.A., Frankreich.
b) Dr. Klaus Weyer, Diplom-Physiker, Management Consultant, geboren 1948, wohnhaft in Penzberg
Dr. Klaus Weyer studierte Physik an der Universität Köln. Er promovierte an der Ludwig-Maximilian-Universität in
München. Anschließend war er als Management Consultant im Bereich der Mikroelektronik für kleine und mittlere
Unternehmen tätig. 1984 hat er die Elmos mit gegründet und war zunächst als Geschäftsführer und seit 1999 als
Vorstandsmitglied sowie als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft tätig. Seit 2006 ist er Mitglied des Aufsichtsrats
der Elmos Semiconductor AG.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Dr. Klaus Weyer ist weder Mitglied eines anderen Aufsichtsrats noch Mitglied
eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
c) Dr. Klaus Egger, Diplom-Ingenieur, selbstständiger Unternehmensberater, geboren 1951, wohnhaft in Steyr-Gleink,
Österreich
Dr. Klaus Egger schloss sein Studium des Maschinenbaus 1975 an der Technischen Universität Graz ab, wo er ebenfalls
promovierte. Im Laufe seiner beruflichen Karriere war Dr. Klaus Egger in verschiedenen Führungspositionen am AVL
Graz, bei BMW, VÖEST Alpine, Robert Bosch und Siemens Automotive tätig. Seit 2008 ist er als selbstständiger
Unternehmensberater aktiv. Mitglied des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor AG ist er seit 2011.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Dr. Klaus Egger ist weder Mitglied eines anderen Aufsichtsrats noch Mitglied
eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
d) Dr. Gottfried H. Dutiné, Diplom-Ingenieur, selbstständiger Unternehmensberater, geboren 1952, wohnhaft in Kleve
Dr. Gottfried H. Dutiné hat sein Studium der elektrischen Nachrichtentechnik an der Technischen Universität Darmstadt
1979 mit der Promotion abgeschlossen. Danach war er zunächst bei Rockwell-Collins und Motorola tätig, bevor er 1989
zu Robert Bosch wechselte. Dort hatte Dr. Gottfried Dutiné verschiedene internationale Positionen inne. 1997 wurde er
zum Vorstandsvorsitzenden der Alcatel-SEL berufen, 2002 Mitglied des Konzernvorstands der Royal Philips Electronics.
Seit 2012 ist er als selbständiger Unternehmensberater tätig.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Dr. Gottfried H. Dutiné ist weder Mitglied eines anderen Aufsichtsrats noch
Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Dr. Klaus Egger wird die Funktion als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG wahrnehmen.
Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Prof. Dr. Günter Zimmer, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats stehen Prof. Dr. Günter Zimmer und Dr. Klaus Weyer aufgrund ihrer jeweils
wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, deren
Konzernunternehmen oder den Organen der Gesellschaft, die nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate
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