Essen (ots) - Was ein Arzt seinem Patienten in Rechnung stellen darf und was nicht, sollte im regelwütigen Deutschland eigentlich klar sein. Ist es aber vielfach nicht. Kassen und Mediziner streiten beharrlich um einzelne Posten, die dem Laien absurd vorkommen müssen. Wenn etwa ein Hautarzt mit einer beleuchteten Lupe besser sehen kann, liegt es nahe, dass er sie auch benutzt. Eine eigentlich von der Kasse bezahlte Krebsfrüherkennung kann durch ein Standard-Instrument schwerlich zur Zusatzleistung werden. Möchte man meinen.
Die Ursache für derlei Haarspaltereien liegt in der bei Ärzten verhassten Pauschalvergütung. Sie erhalten je Patient und Quartal einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag. Dass jede Arztgruppe ihre Pauschale für zu niedrig hält, liegt in der Natur der Dinge. Da alle aus einem großen Topf bezahlt werden, wird es immer Verteilungskämpfe geben. Ebenso die allgemeine Klage der Ärzte, zu schlecht bezahlt zu werden.
Nur: Dieser Streit ums liebe Geld gehört an den Verhandlungstisch mit den Kassen - nicht in die Praxis. Patienten haben keine Chance, eine echte Zusatzleistung von einer angeblichen zu unterscheiden. Sie werden eher zahlen, als ihrem Arzt zu widersprechen. Dieses Vertrauen dürfen Mediziner nicht ausnutzen.
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