Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wels (pta014/30.03.2016/09:45) - CROSS Industries AG
FN 78112 x
mit dem Sitz in Wels
ISIN: AT0000820659
Einladung
zu der am Mittwoch, 27. April 2016 um 12:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Edisonstraße 1, 4600 Wels, stattfindenden
19. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des
Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des
Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für
das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr
2015.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2015
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2015.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 06. April 2016 zur Einsicht der
Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, am Empfang auf:
* geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der CROSS Industries AG für das
Geschäftsjahr 2015,
* Corporate Governance-Bericht der CROSS Industries AG für das Geschäftsjahr
2015,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht der CROSS Industries AG für das
Geschäftsjahr 2015,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7.,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7.,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind
spätestens ab dem 06. April 2016 außerdem im Internet unter
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 06. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, zH Frau Mag. Michaela
Friepeß, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 18. April 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600
Wels, Oberösterreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an
anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis
der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, wobei hinsichtlich des
Tagesordnungspunktes 7. (Wahlen in den Aufsichtsrat) darauf hingewiesen wird,
dass gemäß § 87 Abs. 6 AktG Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person
spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlicht sein müssen, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76,
per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H.
Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an anmeldung.cross@hauptversammlung.at.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag,
dem 17. April 2016, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 22. April 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76
Per Post oder CROSS Industries AG
Boten: zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1
4600 Wels, Oberösterreich
oder
per E-Mail: anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
per SWIFT: GIBAATWGGMS; unbedingt ISIN AT0000820659 im Text angeben
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000820659) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. April
2016, 24:00 Uhr, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 30, 2016 03:45 ET (07:45 GMT)
Wels (pta014/30.03.2016/09:45) - CROSS Industries AG
FN 78112 x
mit dem Sitz in Wels
ISIN: AT0000820659
Einladung
zu der am Mittwoch, 27. April 2016 um 12:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Edisonstraße 1, 4600 Wels, stattfindenden
19. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des
Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des
Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für
das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr
2015.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2015
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2015.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 06. April 2016 zur Einsicht der
Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, am Empfang auf:
* geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der CROSS Industries AG für das
Geschäftsjahr 2015,
* Corporate Governance-Bericht der CROSS Industries AG für das Geschäftsjahr
2015,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht der CROSS Industries AG für das
Geschäftsjahr 2015,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7.,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7.,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind
spätestens ab dem 06. April 2016 außerdem im Internet unter
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 06. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, zH Frau Mag. Michaela
Friepeß, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 18. April 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600
Wels, Oberösterreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an
anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis
der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, wobei hinsichtlich des
Tagesordnungspunktes 7. (Wahlen in den Aufsichtsrat) darauf hingewiesen wird,
dass gemäß § 87 Abs. 6 AktG Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person
spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlicht sein müssen, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76,
per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H.
Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an anmeldung.cross@hauptversammlung.at.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag,
dem 17. April 2016, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 22. April 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76
Per Post oder CROSS Industries AG
Boten: zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1
4600 Wels, Oberösterreich
oder
per E-Mail: anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
per SWIFT: GIBAATWGGMS; unbedingt ISIN AT0000820659 im Text angeben
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000820659) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. April
2016, 24:00 Uhr, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 30, 2016 03:45 ET (07:45 GMT)