Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Holzminden (pta034/30.03.2016/16:02) - Symrise AG
Holzminden
Wertpapier-Kennnummer: SYM999
ISIN: DE000SYM9999
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 11. Mai 2016, um 10 Uhr MESZ, in der Stadthalle Holzminden,
Sollingstraße 101, 37603 Holzminden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das
Geschäftsjahr 2015 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Konzernlagebericht und des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175
Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung
zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem
Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175
Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB, sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den
Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu
machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie
liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Symrise AG, Mühlenfeldstraße 1, 37603 Holzminden, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter www.symrise.com > de > investoren > hv > 2016 zugänglich
gemacht.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2015
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 sollen EUR 0,80 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 242.161.438,64 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 0,80 103.850.059,20
je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
- Vortrag auf neue EUR
Rechnung: 138.311.379,44
Sofern die Symrise AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien
entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des
Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2016
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses,
vor zu beschließen, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie für
die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016, sofern
diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i.V. m. § 96
Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") und § 7 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des
Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 aus zwölf Mitgliedern zu bestehen. Davon
werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den
Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.
§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG bestimmt u.a. für die dem Mitbestimmungsgesetz
unterliegenden börsennotierten Gesellschaften, dass sich der Aufsichtsrat zu
mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern
zusammensetzen muss. Um diesem Mindestanteilsgebot zu entsprechen, müssen bei
der Gesellschaft mindestens vier Aufsichtsratssitze von Frauen und mindestens
vier Aufsichtsratssitze von Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil ist vom
Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), sofern nicht die
Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dem durch Beschluss
widersprechen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Der Gesamterfüllung wurde sowohl
seitens der Vertreter der Anteilseigner als auch seitens der Vertreter der
Arbeitnehmer nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Sowohl die Gruppe der
Anteilseigner-Vertreter als auch die Gruppe der Arbeitnehmer-Vertreter im
Aufsichtsrat müssen das Mindestanteilsgebot von 30 % jeweils getrennt für ihre
Gruppe erfüllen, so dass den sechs Vertretern jeder Gruppe mindestens zwei
Frauen und mindestens zwei Männer angehören.
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf dieser
Hauptversammlung, sodass die sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von
der Hauptversammlung neu gewählt werden müssen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen
zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Auf Basis eines Vorschlages seines Nominierungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor, folgende Anteilseignervertreter für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020
entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herr Dr. Thomas Rabe, Vorsitzender des Vorstandes der Bertelsmann Management
SE, Berlin
b) Frau Ursula Buck, Consultant der Top Management Consulting, Possenhofen
c) Herr Horst-Otto Gerberding, Geschäftsführender Gesellschafter der Gottfried
Friedrichs (GmbH & Co) KG, Holzminden
d) Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Vorsitzende des Vorstandes der AC Immune S.A.,
Légier, Schweiz
Wegen Erreichens der Altersgrenze gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung schlägt der
Aufsichtsrat auf Basis eines Vorschlages seines Nominierungsausschusses vor,
folgenden Anteilseignervertreter für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen:
e) Herr Dr. Michael Becker, im Ruhestand; Darmstadt
Ebenfalls wegen Erreichens der Altersgrenze gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung schlägt
der Aufsichtsrat auf Basis eines Vorschlages seines Nominierungsausschusses vor,
folgenden Anteilseignervertreter für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen:
f) Herr Dr. Winfried Steeger, Geschäftsführer der Jahr Holding GmbH & Co KG,
Hamburg
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften
der Kandidatinnen und Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) Herr Dr. Thomas Rabe (Mitglied seit 2009)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Arvato AG, Gütersloh, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
Bertelsmann Digital Media Investments S.A., Luxemburg, Mitglied des
Aufsichtsrates
Bertelsmann Inc., Wilmington, USA, Vorsitzender des Aufsichtsrates
RTL Group S.A., Luxemburg, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Penguin Random House LLC, UK, Mitglied des Aufsichtsrates
Arist Education Systems, Littleton, USA, Mitglied des Aufsichtsrates
Bertelsmann Learning LLC, New York, USA, Mitglied des Aufsichtsrates
Relias Learning LLC, Cary, USA, Mitglied des Aufsichtsrates
b) Frau Ursula Buck (kandidiert erstmals)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
keine
c) Herr Horst-Otto Gerberding (Mitglied seit 2006)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
keine
d) Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer (Mitglied seit 2011)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
Bio MedInvest AG, Basel, Schweiz, Vorsitzende des Verwaltungsrates (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 30, 2016 10:02 ET (14:02 GMT)
Holzminden (pta034/30.03.2016/16:02) - Symrise AG
Holzminden
Wertpapier-Kennnummer: SYM999
ISIN: DE000SYM9999
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 11. Mai 2016, um 10 Uhr MESZ, in der Stadthalle Holzminden,
Sollingstraße 101, 37603 Holzminden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das
Geschäftsjahr 2015 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Konzernlagebericht und des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175
Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung
zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem
Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175
Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB, sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den
Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu
machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie
liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Symrise AG, Mühlenfeldstraße 1, 37603 Holzminden, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter www.symrise.com > de > investoren > hv > 2016 zugänglich
gemacht.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2015
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 sollen EUR 0,80 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 242.161.438,64 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 0,80 103.850.059,20
je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
- Vortrag auf neue EUR
Rechnung: 138.311.379,44
Sofern die Symrise AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien
entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des
Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2016
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses,
vor zu beschließen, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie für
die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016, sofern
diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i.V. m. § 96
Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") und § 7 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des
Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 aus zwölf Mitgliedern zu bestehen. Davon
werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den
Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.
§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG bestimmt u.a. für die dem Mitbestimmungsgesetz
unterliegenden börsennotierten Gesellschaften, dass sich der Aufsichtsrat zu
mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern
zusammensetzen muss. Um diesem Mindestanteilsgebot zu entsprechen, müssen bei
der Gesellschaft mindestens vier Aufsichtsratssitze von Frauen und mindestens
vier Aufsichtsratssitze von Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil ist vom
Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), sofern nicht die
Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dem durch Beschluss
widersprechen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Der Gesamterfüllung wurde sowohl
seitens der Vertreter der Anteilseigner als auch seitens der Vertreter der
Arbeitnehmer nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Sowohl die Gruppe der
Anteilseigner-Vertreter als auch die Gruppe der Arbeitnehmer-Vertreter im
Aufsichtsrat müssen das Mindestanteilsgebot von 30 % jeweils getrennt für ihre
Gruppe erfüllen, so dass den sechs Vertretern jeder Gruppe mindestens zwei
Frauen und mindestens zwei Männer angehören.
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf dieser
Hauptversammlung, sodass die sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von
der Hauptversammlung neu gewählt werden müssen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen
zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Auf Basis eines Vorschlages seines Nominierungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor, folgende Anteilseignervertreter für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020
entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herr Dr. Thomas Rabe, Vorsitzender des Vorstandes der Bertelsmann Management
SE, Berlin
b) Frau Ursula Buck, Consultant der Top Management Consulting, Possenhofen
c) Herr Horst-Otto Gerberding, Geschäftsführender Gesellschafter der Gottfried
Friedrichs (GmbH & Co) KG, Holzminden
d) Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Vorsitzende des Vorstandes der AC Immune S.A.,
Légier, Schweiz
Wegen Erreichens der Altersgrenze gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung schlägt der
Aufsichtsrat auf Basis eines Vorschlages seines Nominierungsausschusses vor,
folgenden Anteilseignervertreter für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen:
e) Herr Dr. Michael Becker, im Ruhestand; Darmstadt
Ebenfalls wegen Erreichens der Altersgrenze gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung schlägt
der Aufsichtsrat auf Basis eines Vorschlages seines Nominierungsausschusses vor,
folgenden Anteilseignervertreter für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen:
f) Herr Dr. Winfried Steeger, Geschäftsführer der Jahr Holding GmbH & Co KG,
Hamburg
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften
der Kandidatinnen und Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) Herr Dr. Thomas Rabe (Mitglied seit 2009)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Arvato AG, Gütersloh, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
Bertelsmann Digital Media Investments S.A., Luxemburg, Mitglied des
Aufsichtsrates
Bertelsmann Inc., Wilmington, USA, Vorsitzender des Aufsichtsrates
RTL Group S.A., Luxemburg, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Penguin Random House LLC, UK, Mitglied des Aufsichtsrates
Arist Education Systems, Littleton, USA, Mitglied des Aufsichtsrates
Bertelsmann Learning LLC, New York, USA, Mitglied des Aufsichtsrates
Relias Learning LLC, Cary, USA, Mitglied des Aufsichtsrates
b) Frau Ursula Buck (kandidiert erstmals)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
keine
c) Herr Horst-Otto Gerberding (Mitglied seit 2006)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
keine
d) Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer (Mitglied seit 2011)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
Bio MedInvest AG, Basel, Schweiz, Vorsitzende des Verwaltungsrates (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 30, 2016 10:02 ET (14:02 GMT)
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