DGAP-HV: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-04-14 / 15:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
MAN SE München
International Securities Identification Numbers (ISIN):
Stammaktien DE0005937007
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht DE0005937031
Einladung zur 136. ordentlichen Hauptversammlung der Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft am
Mittwoch, dem 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr in München.
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck & Bus AG,
Dachauer Straße 570, 80995 München, stattfindenden 136. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 136. ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, dem 15. Juni 2016:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015
sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, des Berichts nach § 289
Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.man.eu/hauptversammlung
zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 4. März 2016 gebilligt hat.
2. Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
3. Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
4. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der am 15. Juni 2016 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des
Aufsichtsrats der MAN SE. Dementsprechend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober
2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3
SE-Beteiligungsgesetz, § 15.1 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der MAN SE vom 18. Februar
2009, § 7 Abs. (1) der Satzung der MAN SE aus 16 Mitgliedern zusammen, und zwar aus acht Anteilseigner- und acht
Arbeitnehmervertretern. Die acht Anteilseignervertreter sind gemäß § 7 Abs. (3) Satz 1 der Satzung der MAN SE von der
Hauptversammlung zu wählen. Die acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gemäß § 7 Abs. (3) Satz 2 der
Satzung der MAN SE nach den Bestimmungen der nach dem SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen Vereinbarung über die
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE vom 18. Februar 2009 in den Aufsichtsrat berufen.
Gemäß § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz muss sich der Aufsichtsrat bei einer börsennotierten SE, deren Aufsichtsrat
aus derselben Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, aus mindestens 30 Prozent Frauen und
mindestens 30 Prozent Männern zusammensetzen. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung widersprochen. Folglich ist der Aufsichtsrat sowohl auf
Anteilseignerseite als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu
besetzen. Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt somit dem Mindestanteilsgebot des § 17 Abs. 2
SE-Ausführungsgesetz.
Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, als Anteilseignervertreter
folgende Personen für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren, das Jahr gerechnet vom Ende einer ordentlichen
Hauptversammlung bis zum Ende der nächsten, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen:
1. Michael Behrendt
Hamburg
geb. 19. Juni 1951 in Hamburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd AG
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (stellv. Vors.)
Barmenia Krankenversicherung a. G. (stellv. Vors.)
Barmenia Lebensversicherung a. G. (stellv. Vors.)
Esso Deutschland GmbH
ExxonMobil C. E. Holding GmbH
Hapag-Lloyd AG (Vors.)
MAN Diesel & Turbo SE
MAN Truck & Bus AG
Renk Aktiengesellschaft
2. Matthias Gründler
Albershausen
geb. 16. September 1965 in Stuttgart
Mitglied der Geschäftsführung der Volkswagen Truck & Bus GmbH
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
MAN Truck & Bus AG*
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien
MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien*
Scania AB, Schweden*
3. Mag. Julia Kuhn-Piëch
Salzburg/Österreich
geb. 8. April 1981 in Wien/Österreich
Immobilienmanagerin
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
AUDI AG
MAN Truck & Bus AG
4. Angelika Pohlenz
Wiesbaden
geb. 14. November 1948 in Oedt
ehem. Generalsekretär der Internationalen Handelskammer (ICC), Berlin
5. Dr. Dr. Christian Porsche
Salzburg/Österreich
geb. 21. März 1974 in München
Facharzt für Neurologie
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
MAN Truck & Bus AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien
Scania AB, Schweden
6. Mag. Mark Philipp Porsche
Salzburg/Österreich
geb. 17. September 1977 in Salzburg/Österreich
Geschäftsführer der F.A. Porsche Beteiligungen GmbH
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
MAN Truck & Bus AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien
Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Österreich
FAP Beteiligungen AG, Österreich
SEAT S.A., Spanien
7. Andreas Renschler
Stuttgart
geb. 29. März 1958 in Stuttgart
Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Deutsche Messe AG
MAN Truck & Bus AG (Vors.)*
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien
MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien*
Scania AB, Schweden (Vors.)*
Sinotruk (Hong Kong) Ltd., China
8. Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Ekkehard D. Schulz
Krefeld
geb. 24. Juli 1941 in Bromberg/Polen
ehem. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
RWE AG (bis 20. April 2016)
MAN Truck & Bus AG
* (Konzernmandat)
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu
lassen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016
zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 376.422.400 Euro und ist
eingeteilt in 147.040.000 Stückaktien. Von den 147.040.000 Stückaktien sind 140.974.350 Stück Stammaktien und 6.065.650
Stück Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber
ein Teilnahmerecht verbunden. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung sind daher insgesamt 140.974.350 Stammaktien stimmberechtigt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 der Satzung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 8. Juni 2016 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet und dieser
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