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DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-18 / 15:13 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
VTG Aktiengesellschaft Hamburg WKN: VTG999 
ISIN: DE000VTG9999 EINLADUNG 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
31. Mai 2016 um 10.30 Uhr 
 
im CCH - Congress Center Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung eingeladen. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2015, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden 
   Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
 
   Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung 
   eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 18.840.341,57 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   (1) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von EUR 14.378.109,50 
       EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   (2) Gewinnvortrag                                                   EUR 4.462.232,07 
 
   Die Auszahlung der Dividende soll am 1. Juni 2016 erfolgen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2016 sowie das erste Quartal des 
   Geschäftsjahres 2017 vor, sofern eine solche erfolgt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, 
   ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und Unternehmen des VTG-Konzerns und deren 
   Organmitgliedern andererseits sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende 
   Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft 
   und Unternehmen des VTG-Konzerns vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, nicht hinreichend gewährleistet 
   ist, haben sich hieraus nicht ergeben. 
 
 Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung 
 
 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital der VTG Aktiengesellschaft beträgt EUR 28.756.219,00 und ist eingeteilt in 28.756.219 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Gemäß § 17 Absatz 1 der Satzung der 
VTG Aktiengesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 beläuft sich somit auf 28.756.219. 
 
 2. Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
spätestens bis zum Ablauf des 24. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse 
anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der 
sich auf den Beginn des 10. Mai 2016 (00:00 Uhr MESZ, sog. Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 24. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) zugehen muss. Der Nachweis 
bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers 
bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln: 
 
 VTG Aktiengesellschaft 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 - General Meetings - 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Fax: 069-12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes an die VTG Aktiengesellschaft unter vorgenannter Adresse Sorge zu tragen, um die Organisation der 
Hauptversammlung zu erleichtern. 
 
 3. Stimmrechtsvertretung 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender 
Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall 
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax 
verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgend genannte Adresse: 
 
 VTG Aktiengesellschaft 
 Investor Relations 
 Nagelsweg 34 
 20097 Hamburg 
 Fax: 040-2354-1360 
 
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die 
nachfolgend genannte E-Mail-Adresse hv@vtg.com zu übersenden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, 
wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über 
die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht 
kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)

Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die 
Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte 
zugesendet und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung heruntergeladen 
werden. Es kann zudem unter der in diesem Abschnitt genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert 
werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als besonderen Service an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen 
des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die 
Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem unter der in diesem 
Abschnitt genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Sie stehen ferner auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung zum Herunterladen bereit. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur 
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 30. Mai 2016 (24:00 Uhr 
MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die in diesem Abschnitt genannte Adresse 
zu übermitteln. Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter finden sich auf den hierzu vorgesehenen Formularen und auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.vtg.de/hauptversammlung. 
 
 4. Rechte der Aktionäre 
 
 4.1 Ergänzung der Tagesordnung 
 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis 
zum Ablauf des 30. April 2016 (24:00 Uhr MESZ) zugehen: 
 
 VTG Aktiengesellschaft 
 Investor Relations 
 Nagelsweg 34 
 20097 Hamburg 
 E-Mail: hv@vtg.com 
 Fax: 040-2354-1360 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG und deren Voraussetzungen 
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung zur Verfügung. 
 
 4.2 Anträge von Aktionären (§ 126 Absatz 1 AktG) 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. 
 
Bis zum Ablauf des 16. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) der Gesellschaft unter der in Ziffer 4.1 genannten Adresse zugegangene 
Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Absatz 1 AktG werden den 
Aktionären im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Absatz 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, 
aus denen gemäß § 126 Absatz 2 AktG ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich 
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung zur Verfügung. 
 
 4.3 Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG) 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder 
Aufsichtsratsmitgliedern zu machen. 
 
Bis zum Ablauf des 16. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) der Gesellschaft unter der in Ziffer 4.1 genannten Adresse zugegangene 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung 
unverzüglich zugänglich gemacht. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen 
gemäß §§ 127 Satz 1 i. V. m. 126 Absatz 2 AktG und § 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über 
die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.vtg.de/hauptversammlung zur Verfügung. 
 
 4.4 Auskunftsrecht der Aktionäre 
 
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung zur Verfügung. 
 
 5. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die folgende 
Internetseite der Gesellschaft abrufbar: 
 
www.vtg.de/hauptversammlung 
 
Abrufbar sind dabei zu Tagesordnungspunkt 1 die dort genannten Unterlagen. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
Etwaige veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls 
über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. 
 
Hamburg, im April 2016 
 
VTG Aktiengesellschaft 
 
Der Vorstand 
 
 2016-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: VTG Aktiengesellschaft 
             Nagelsweg 34 
             20097 Hamburg 
             Deutschland 
E-Mail:      hv@vtg.com 
Internet:    http://www.vtg.de/hauptversammlung 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
455191 2016-04-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 18, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)

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