DJ DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-04-18 / 15:13
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
VTG Aktiengesellschaft Hamburg WKN: VTG999
ISIN: DE000VTG9999 EINLADUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
31. Mai 2016 um 10.30 Uhr
im CCH - Congress Center Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2015, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden
Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 18.840.341,57 wie
folgt zu verwenden:
(1) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von EUR 14.378.109,50
EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie
(2) Gewinnvortrag EUR 4.462.232,07
Die Auszahlung der Dividende soll am 1. Juni 2016 erfolgen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2016 sowie das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2017 vor, sofern eine solche erfolgt.
Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr,
ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und Unternehmen des VTG-Konzerns und deren
Organmitgliedern andererseits sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende
Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft
und Unternehmen des VTG-Konzerns vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, nicht hinreichend gewährleistet
ist, haben sich hieraus nicht ergeben.
Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der VTG Aktiengesellschaft beträgt EUR 28.756.219,00 und ist eingeteilt in 28.756.219 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Gemäß § 17 Absatz 1 der Satzung der
VTG Aktiengesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 beläuft sich somit auf 28.756.219.
2. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis zum Ablauf des 24. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der
sich auf den Beginn des 10. Mai 2016 (00:00 Uhr MESZ, sog. Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 24. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) zugehen muss. Der Nachweis
bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers
bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln:
VTG Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: 069-12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die VTG Aktiengesellschaft unter vorgenannter Adresse Sorge zu tragen, um die Organisation der
Hauptversammlung zu erleichtern.
3. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax
verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgend genannte Adresse:
VTG Aktiengesellschaft
Investor Relations
Nagelsweg 34
20097 Hamburg
Fax: 040-2354-1360
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die
nachfolgend genannte E-Mail-Adresse hv@vtg.com zu übersenden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung,
wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über
die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht
kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen
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April 18, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)
Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte
zugesendet und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung heruntergeladen
werden. Es kann zudem unter der in diesem Abschnitt genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert
werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als besonderen Service an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen
des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die
Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem unter der in diesem
Abschnitt genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Sie stehen ferner auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung zum Herunterladen bereit.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 30. Mai 2016 (24:00 Uhr
MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die in diesem Abschnitt genannte Adresse
zu übermitteln. Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter finden sich auf den hierzu vorgesehenen Formularen und auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vtg.de/hauptversammlung.
4. Rechte der Aktionäre
4.1 Ergänzung der Tagesordnung
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis
zum Ablauf des 30. April 2016 (24:00 Uhr MESZ) zugehen:
VTG Aktiengesellschaft
Investor Relations
Nagelsweg 34
20097 Hamburg
E-Mail: hv@vtg.com
Fax: 040-2354-1360
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG und deren Voraussetzungen
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung zur Verfügung.
4.2 Anträge von Aktionären (§ 126 Absatz 1 AktG)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Bis zum Ablauf des 16. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) der Gesellschaft unter der in Ziffer 4.1 genannten Adresse zugegangene
Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Absatz 1 AktG werden den
Aktionären im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Absatz 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen,
aus denen gemäß § 126 Absatz 2 AktG ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung zur Verfügung.
4.3 Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder
Aufsichtsratsmitgliedern zu machen.
Bis zum Ablauf des 16. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) der Gesellschaft unter der in Ziffer 4.1 genannten Adresse zugegangene
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen
gemäß §§ 127 Satz 1 i. V. m. 126 Absatz 2 AktG und § 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vtg.de/hauptversammlung zur Verfügung.
4.4 Auskunftsrecht der Aktionäre
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung zur Verfügung.
5. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die folgende
Internetseite der Gesellschaft abrufbar:
www.vtg.de/hauptversammlung
Abrufbar sind dabei zu Tagesordnungspunkt 1 die dort genannten Unterlagen.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Etwaige veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls
über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.
Hamburg, im April 2016
VTG Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Unternehmen: VTG Aktiengesellschaft
Nagelsweg 34
20097 Hamburg
Deutschland
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