Melbourne, Australien (ots/PRNewswire) - Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats Victoria in Australien hat in dieser Woche Beweise für eine schwere Verfehlung seitens der deutschen Mode-Ikone van Laack GmbH angehört.
Vor Gericht ist eine vom australischen Unternehmer Nelson Mair (Kläger) vorgebrachte Klage gegen das Modeunternehmen Rhodes and Beckett Pty Ltd. (Beklagter), das sich im gemeinsamen Besitz von Tochtergesellschaften der van Laack GmbH (van Laack) und Herrn Mair befand.
In den vor Gericht einvernommenen Beweismitteln (einschließlich im Kreuzverhör durch den Anwalt des Beklagten) wurden Anschuldigungen vorgebracht, nach denen:
- Der Beklagte seine Tochtergesellschaften verpflichtete, 'Stoff-Zuschläge' an seine Tochtergesellschaft in Singapur zu zahlen, um Gewinne aus den höher besteuerten Gerichtsbarkeiten Australien und Deutschland zu transferieren; - Der Ruf der Marke Rhodes and Beckett durch das Beharren von van Laack auf Einsatz von billigeren chinesischen Stoffen anstelle der traditionell verwendeten italienischen Stoffe beeinflusst wurde; und - Der Beklagte die Konten manipulierte, um den Bruttogewinn wesentlich zu reduzieren und die Kosten deutlich zu erhöhen und damit einen negativen Gewinn (EBITDA) zu schaffen, um zu vermeiden, dem Kläger den wahren Wert seiner Anteile am Beklagten zu zahlen.
Der Rechtsstreit dauert an.
Hinweise an die Redaktion
Herr Mair hat eine Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung und Unterdrückung eines untergeordneten Anteilseigners durch das im Besitz des deutschen multinationalen Unternehmens van Laack GmbH befindliche Collins Street Modelabel vorgebracht. Van Laack besitzt und vermarktet in Australien Marken wie Herringbone und Rhodes and Beckett und Baubridge and Kay, an denen van Laack im Jahre 2012 eine Mehrheitsbeteiligung von Herrn Mair und seinen Geschäftspartnern erworben hat.
Das Geschäftsimperium der van Laack GmbH verfügt über Niederlassungen in aller Welt und befindet sich im Besitz von Multimillionär und Aristokrat Christian-Albrecht Edler von Daniels und dessen Geschäftspartner, dem deutschen Bankier Christoph Neizert.
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Pressekontakt: David Van +61-418-649-474
Vor Gericht ist eine vom australischen Unternehmer Nelson Mair (Kläger) vorgebrachte Klage gegen das Modeunternehmen Rhodes and Beckett Pty Ltd. (Beklagter), das sich im gemeinsamen Besitz von Tochtergesellschaften der van Laack GmbH (van Laack) und Herrn Mair befand.
In den vor Gericht einvernommenen Beweismitteln (einschließlich im Kreuzverhör durch den Anwalt des Beklagten) wurden Anschuldigungen vorgebracht, nach denen:
- Der Beklagte seine Tochtergesellschaften verpflichtete, 'Stoff-Zuschläge' an seine Tochtergesellschaft in Singapur zu zahlen, um Gewinne aus den höher besteuerten Gerichtsbarkeiten Australien und Deutschland zu transferieren; - Der Ruf der Marke Rhodes and Beckett durch das Beharren von van Laack auf Einsatz von billigeren chinesischen Stoffen anstelle der traditionell verwendeten italienischen Stoffe beeinflusst wurde; und - Der Beklagte die Konten manipulierte, um den Bruttogewinn wesentlich zu reduzieren und die Kosten deutlich zu erhöhen und damit einen negativen Gewinn (EBITDA) zu schaffen, um zu vermeiden, dem Kläger den wahren Wert seiner Anteile am Beklagten zu zahlen.
Der Rechtsstreit dauert an.
Hinweise an die Redaktion
Herr Mair hat eine Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung und Unterdrückung eines untergeordneten Anteilseigners durch das im Besitz des deutschen multinationalen Unternehmens van Laack GmbH befindliche Collins Street Modelabel vorgebracht. Van Laack besitzt und vermarktet in Australien Marken wie Herringbone und Rhodes and Beckett und Baubridge and Kay, an denen van Laack im Jahre 2012 eine Mehrheitsbeteiligung von Herrn Mair und seinen Geschäftspartnern erworben hat.
Das Geschäftsimperium der van Laack GmbH verfügt über Niederlassungen in aller Welt und befindet sich im Besitz von Multimillionär und Aristokrat Christian-Albrecht Edler von Daniels und dessen Geschäftspartner, dem deutschen Bankier Christoph Neizert.
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