Ulm (ots) - Zur rechten Zeit
Weit über das Ziel hinausgeschossen. Wieder einmal. Die Rüge, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem gestrigen Urteil dem Gesetzgeber erteilt hat, kommt zur rechten Zeit. Denn das BKA-Gesetz, dessen exzessive Überwachungsbefugnisse in weiten Teilen verfassungswidrig sind, ist nur ein Baustein jener Sicherheitsarchitektur, mit der im Windschatten terroristischer Bedrohung seit Jahren systematisch der Abbau der Bürgerrechte betrieben wird. Es ist für Regierung und Bundestag längst zur Regel geworden, die Belastbarkeit des Grundgesetzes zu testen, bis die Verantwortlichen mit einem scharfen Pfiff aus Karlsruhe daran erinnert werden, dass sie dessen Grenzen vorab zu respektieren haben. Das BKA-Gesetz krankt an den Folgen einer Praxis, die in legislativen Rundumschlägen die Behörden aufrüstet - sei es, um diesen durchaus sinnvolle Instrumente zu geben, sei es, um der Bevölkerung zumindest das Gefühl von Entschlossenheit zu vermitteln. Das Hast und Tatendrang geschuldete Ergebnis ist oft bedenklich, weil vor allem die Angst die Feder des Gesetzgebers führt. Die Grundrechte gelten auch in Zeiten, in denen vielen jedes Mittel erlaubt scheint, um die Sicherheit zu stärken, weil sie glauben, diese sei die Voraussetzung der Freiheit. Der nach jedem Verbrechen reflexartig ertönende Ruf nach Gesetzesverschärfungen ist der Beleg. Doch Freiheit lässt sich nicht schützen, indem man sie abschafft.
OTS: Südwest Presse newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59110 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218
Weit über das Ziel hinausgeschossen. Wieder einmal. Die Rüge, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem gestrigen Urteil dem Gesetzgeber erteilt hat, kommt zur rechten Zeit. Denn das BKA-Gesetz, dessen exzessive Überwachungsbefugnisse in weiten Teilen verfassungswidrig sind, ist nur ein Baustein jener Sicherheitsarchitektur, mit der im Windschatten terroristischer Bedrohung seit Jahren systematisch der Abbau der Bürgerrechte betrieben wird. Es ist für Regierung und Bundestag längst zur Regel geworden, die Belastbarkeit des Grundgesetzes zu testen, bis die Verantwortlichen mit einem scharfen Pfiff aus Karlsruhe daran erinnert werden, dass sie dessen Grenzen vorab zu respektieren haben. Das BKA-Gesetz krankt an den Folgen einer Praxis, die in legislativen Rundumschlägen die Behörden aufrüstet - sei es, um diesen durchaus sinnvolle Instrumente zu geben, sei es, um der Bevölkerung zumindest das Gefühl von Entschlossenheit zu vermitteln. Das Hast und Tatendrang geschuldete Ergebnis ist oft bedenklich, weil vor allem die Angst die Feder des Gesetzgebers führt. Die Grundrechte gelten auch in Zeiten, in denen vielen jedes Mittel erlaubt scheint, um die Sicherheit zu stärken, weil sie glauben, diese sei die Voraussetzung der Freiheit. Der nach jedem Verbrechen reflexartig ertönende Ruf nach Gesetzesverschärfungen ist der Beleg. Doch Freiheit lässt sich nicht schützen, indem man sie abschafft.
OTS: Südwest Presse newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59110 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218