DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2016 in Weimar mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-04-27 / 15:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
JENOPTIK Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE0006229107 -
- WKN 622910 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Mittwoch, dem 8. Juni 2016, 11.00 Uhr,
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben nachstehend die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen
bekannt:
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags
des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Absatz 4 HGB sowie § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015
Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren
Geschäftsräumen (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf unserer
Internetseite unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung einsehbar. Die Unterlagen werden
auch während der Hauptversammlung am 8. Juni 2016 zugänglich sein und mündlich erläutert. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den
Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt
ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von Euro 47.012.196,40 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie
bei 57.238.115 dividendenberechtigten Stückaktien Euro 12.592.385,30
Gewinnvortrag auf neue Rechnung Euro 34.419.811,10
Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändert, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie
ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende wie in den
Vorjahren in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die
Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Eine Steuererstattungs- oder
Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.
Die Dividende wird voraussichtlich am 9. Juni 2016 gezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das am
31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, erstmalig die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Nach dem Ausscheiden der Herren Rudolf und Christian Humer aus dem Aufsichtsrat wurden Frau Doreen Nowotne und Herr
Evert Dudok mit Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 22. Juli 2015 als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
gerichtlich bestellt. Ihre Amtszeit wird in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juni 2016 enden.
Nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 7
Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den
Arbeitnehmern (also insgesamt zwölf) zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also
mindestens vier) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens vier) zusammen.
Der 30-Prozent-Anteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Arbeitnehmer- noch die
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesamterfüllung widersprochen haben. Ohne Berücksichtigung der Ergebnisse
der unter diesem Tagesordnungspunkt 6 vorzunehmenden Neuwahlen werden mit Ablauf der Hauptversammlung am 8. Juni 2016
drei Sitze im Aufsichtsrat von Frauen besetzt sein.
Gemäß § 11 Absatz 4 der Satzung erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vorzeitig
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt wird, nur für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieds. Da die Amtszeit der ausgeschiedenen Herren Rudolf und Christian Humer mit Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung 2017 geendet hätte, schlägt der Aufsichtsrat auf entsprechende Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, Frau Nowotne und Herrn Dudok für den Zeitraum ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:
a) Frau Doreen Nowotne
Wirtschaftsberaterin, Hamburg
Frau Nowotne ist Mitglied im Aufsichtsrat von folgendem inländischen börsennotierten Wirtschaftsunternehmen, das
einen Aufsichtsrat gebildet hat:
- Brenntag AG, Deutschland
Mit der Wahl von Frau Nowotne würde der gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG geforderte Mindestanteil von Frauen im
Aufsichtsrat bei der Gesellschaft erreicht.
b) Evert Dudok
Executive Vice President Communications, Intelligence and Security Airbus Defense & Space, München
Herr Evert Dudok ist Mitglied im Aufsichtsrat von folgenden inländischen nicht börsennotierten
Wirtschaftsunternehmen, welche zum Airbus-Konzern gehören:
- Dornier Consulting GmbH (Aufsichtsratsvorsitzender), Deutschland
- EURASSPACE Gesellschaft für Raumfahrttechnik mbH, Deutschland
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele. Der
Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen und
der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 5 bis 7 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfiehlt.
Vorsorglich legt der Aufsichtsrat jedoch folgende Beziehung offen: Herr Evert Dudok ist Executive Vice President der
Business Division Communications, Intelligence and Security (CIS) bei Airbus Defense & Space, die zum Airbus-Konzern
gehört. Zwischen der CIS Airbus Defense & Space und der Gesellschaft gab es im Geschäftsjahr 2015 keine Liefer- und
Leistungsbeziehungen. Mit dem Airbus-Konzern hat die Gesellschaft mit ihren verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr
2015 Umsätze in Höhe von weniger als 5 Prozent des Konzernumsatzes getätigt. Sämtliche dieser Geschäfte wurden zu
Bedingungen ausgeführt, wie sie mit fremden Dritten üblich sind.
Ausführliche Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Personen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.jenoptik.de in der Rubrik Über Jenoptik -> Management -> Aufsichtsrat bereit.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die Hauptversammlung ist an die vorstehenden Wahlvorschläge nicht gebunden.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120 Absatz 4 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder beschließen. Der unanfechtbare Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten.
Zuletzt wurde das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder von der Hauptversammlung am 12. Juni 2014 mit großer
Mehrheit gebilligt. Die Aufnahme der Tätigkeit von Herrn Hans-Dieter Schumacher als Vorstand Finanzen zum 1. April
2015 soll zum Anlass genommen werden, die Hauptversammlung erneut über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
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April 27, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)
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