DGAP-HV: Telegate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Telegate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2016-04-28 / 15:18
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
telegate AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 511 880 - ISIN DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 2016
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am
Mittwoch, den 08.06.2016, 11:00 Uhr,
im hbw ConferenceCenter, Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München I. Tagesordnung
1. Vorlage des
festgestellten
Jahresabschlusses und
des Lageberichts der
telegate AG zum
31.12.2015, des
gebilligten
Konzern-Abschlusses und
des Konzern-Lageberichts
für das Geschäftsjahr
2015, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts
des Vorstands zu den
Angaben gem. § 289 Abs.
4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs (HGB)
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzern-Abschluss am 16. März 2016 bereits gebilligt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
http://www.telegate.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der telegate AG, Fraunhoferstraße
12a, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen auch der
Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos
zugesandt.
2. Beschlussfassung über
die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr
2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.
3. Beschlussfassung über
die Entlastung der
Mitglieder des
Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über
die Bestellung des
Abschlussprüfers und
Konzern-Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr
2016
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PriceWaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer der Gesellschaft und ggf. zum
Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.
5. Beschlussfassung über
die Nachwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds
Durch gerichtlichen Beschluss vom 11.02.2016 wurde Herr Antonio Converti als Nachfolger von Herrn Vincenzo Santelia zum
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Da die Bestellung befristet auf die nun stattfindende Hauptversammlung
erfolgt ist, soll Herr Converti nunmehr durch die Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95,
96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 (1) der Satzung der telegate AG zu bilden und setzt sich zu einem Drittel aus
Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und zu zwei Drittel aus Vertretern der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte)
zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen des Nominierungsausschusses folgend, vor, Herrn Antonio Converti, Pisa
(Italien), Dipl.-Informatiker und Kaufmann, CEO (Vorstandsvorsitzender) bei der SEAT Pagine Gialle S.p.A. sowie bei der
Italiaonline S.p.A. zum Mitglied des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen.
Herr Converti hat folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien inne:
* Director bei ITnet s.r.l.;
* Director bei Joyent Inc.;
* Director, President und CEO bei MOQU ADV S.r.l.
Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 05.05.2015 soll der Aufsichtsrat
bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden
Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 %
der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.
Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn Converti wird daher erklärt, dass dieser u. a. CEO bei der SEAT Pagine
Gialle S.p.A ist, die gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 16,37 % der Stimmrechte an der telegate AG hält.
6. Beschlussfassung über
die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals I
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