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DGAP-HV: United Power Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: United Power Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
United Power Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2016 in Frankfurt am Main mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-29 / 15:16 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Power Technology AG Eschborn ISIN DE000A1EMAK2 
WKN A1EMAK Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der United Power Technology AG 
 
am Dienstag, den 07. Juni 2016, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr) in der IHK Frankfurt am Main, Raum 'Lichthof', 
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. 
 
 Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der United Power Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses, 
   der zusammengefassten Lageberichte der United Power Technology AG und des Konzerns einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, nachdem der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt 
   ist. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die 
   eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Crowe Kleeberg Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte, sofern diese erfolgen sollte, zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene 
   Erklärung der Crowe Kleeberg Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
5.  Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates 
 
   Die Ämter aller Mitglieder des Aufsichtsrates enden mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2015 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht nach § 95 AktG in Verbindung mit § 11 der Satzung aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat 
   setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen: 
 
   a) Wei Song, selbständiger Kaufmann, wohnhaft in Fuzhou, China. 
 
      Mitgliedschaften von Wei Song in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine 
   b) Georg Enno Hubertus Krossa, selbständiger Diplom-Kaufmann, wohnhaft in Wiesbaden. 
 
      Mitgliedschaften von Georg Enno Hubertus Krossa in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
      - Aufsichtsratsmitglied der SFC Energy AG, Brunnthal. 
      - Aufsichtsratsmitglied der ALNO AG, Pfullendorf. 
      - Aufsichtsratsvorsitzender der Eckelmann AG, Wiesbaden. 
   c) Brian Keith Krolicki, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Zephyr Cove, NV, U.S.A. 
 
      Mitgliedschaften von Brian Keith Krolicki in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2020 beschließt. 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 Unterlagen 
 
Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung sowie die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung 
im Internet unter http://www.unitedpower.de.com (dort unter 'Investor Relations' im Bereich 'Hauptversammlung') 
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 12.300.000 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
keine eigenen Aktien. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der 
Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in 
Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am Dienstag, den 31. Mai 2016, 24:00 Uhr, unter der Adresse 
 
United Power Technology AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
Fax: +49 (0)69 - 12012 86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts 
erforderlich. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Dienstag, den 17. Mai 2016, 00:00 
Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 31. Mai 2016, 24:00 Uhr, unter der 
zuvor genannten Adresse zugehen. 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
 
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
 Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall 
müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
 
Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, 
einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung 
mit § 125 Abs. 5 AktG, gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch 
nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende E-Mail Adresse an: 
 
E-Mail unter: hv@ubj.de 
 
Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem 
Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
Anmeldung zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den 

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April 29, 2016 09:16 ET (13:16 GMT)

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