Ulm (ots) - Politik des Weghörens
Die grün-schwarze Vereinbarung, im Petitionsausschuss des Landtags nach Koalitionsräson abzustimmen, ist eine Zumutung. Wer sonst bei jeder Gelegenheit die "Politik des Gehörtwerdens" propagiert, darf so nicht agieren. Denn damit kann das Gremium seiner Aufgabe nicht mehr gerecht werden. Der Petitionsausschuss soll ja gerade Anlaufstelle für Bürger sein, die sich von Behörden benachteiligt fühlen. Sei es, weil sie den Bau einer Windkraftanlage in der Nachbarschaft nicht akzeptieren, sei es, weil eine Baugenehmigung nicht erteilt wird. In jedem fünften Fall kann das Gremium dem Petenten, dem Bürger mit einem Anliegen, helfen. Wo nicht, hilft oft schon das Gefühl, mit der Bürokratie nicht alleingelassen und von der großen Politik auch bei vermeintlich kleinen Dingen ernst genommen zu werden. Zum Wesen eines Petitionsverfahrens gehört es, dass das für den jeweiligen Bereich zuständige Ministerium einen Bericht zur Sach- und Rechtslage liefert. Der fällt naturgemäß oft zu Gunsten der dem Ministerium unterstellten Behörde aus, deren Beschluss der Petent in Frage stellt. Wenn die künftige Regierung nun den Anschein erweckt, dass ihre Abgeordneten und damit die Mehrheit im Gremium stets unisono der Darstellung grüner oder schwarzer Ministerien folgt, kann der Petitionsausschuss einpacken. Die Mitglieder sollten daher weiter tun, was sie bisher getan haben: Einzeln, ohne Zwang, über Einzelschicksale befinden.
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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218
Die grün-schwarze Vereinbarung, im Petitionsausschuss des Landtags nach Koalitionsräson abzustimmen, ist eine Zumutung. Wer sonst bei jeder Gelegenheit die "Politik des Gehörtwerdens" propagiert, darf so nicht agieren. Denn damit kann das Gremium seiner Aufgabe nicht mehr gerecht werden. Der Petitionsausschuss soll ja gerade Anlaufstelle für Bürger sein, die sich von Behörden benachteiligt fühlen. Sei es, weil sie den Bau einer Windkraftanlage in der Nachbarschaft nicht akzeptieren, sei es, weil eine Baugenehmigung nicht erteilt wird. In jedem fünften Fall kann das Gremium dem Petenten, dem Bürger mit einem Anliegen, helfen. Wo nicht, hilft oft schon das Gefühl, mit der Bürokratie nicht alleingelassen und von der großen Politik auch bei vermeintlich kleinen Dingen ernst genommen zu werden. Zum Wesen eines Petitionsverfahrens gehört es, dass das für den jeweiligen Bereich zuständige Ministerium einen Bericht zur Sach- und Rechtslage liefert. Der fällt naturgemäß oft zu Gunsten der dem Ministerium unterstellten Behörde aus, deren Beschluss der Petent in Frage stellt. Wenn die künftige Regierung nun den Anschein erweckt, dass ihre Abgeordneten und damit die Mehrheit im Gremium stets unisono der Darstellung grüner oder schwarzer Ministerien folgt, kann der Petitionsausschuss einpacken. Die Mitglieder sollten daher weiter tun, was sie bisher getan haben: Einzeln, ohne Zwang, über Einzelschicksale befinden.
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