windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
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24.05.2016 / 07:15 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der windeln.de AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen Aktienruckkauf zur Bedienung von Earn-Out Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Akquisition von feedo beschlossen. Dieser beginnt am 25. Mai 2016; im Zeitraum bis zum 30. Juni 2016 sollen maximal 70.000 Stuck eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 840.000 (ohne Erwerbsnebenkosten) zuruckgekauft werden. Der Ruckerwerb dient ausschließlich den Zwecken der Ausgabe an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und der Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21. April 2015 erteilten Ermachtigung zum Erwerb eigener Aktien gemaß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.
Mit der Durchfuhrung des Ruckkaufs wird eine Bank beauftragt, die selbststandig ihre Entscheidungen uber den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhangig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der windeln.de AG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und eine andere Bank zu beauftragen, bleibt unberuhrt. Der Aktienruckkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und wieder aufgenommen werden.
Der Ruckkauf soll gunstigst und Interesse wahrend und ausschließlich uber die Borse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierborse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21. April 2015 erteilten Ermachtigung durchgefuhrt werden. Danach darf der Kaufpreis je zuruck erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eroffnungsauktion ermittelten Kurs einer windeln.de-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % uberschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Daruber hinaus ist die Bank verpflichtet, die geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten, damit der Aktienruckerwerb unter die Ausnahmeregelungen fur Ruckkaufprogramme (Safe Harbour) fallt. Nach den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour darf insbesondere kein Kaufpreis gezahlt werden, der uber dem des zuletzt an der Borse, an der der Kauf stattfindet, unabhangig getatigten Abschlusses liegt bzw. uber dem des letzten hochsten unabhangigen Angebots an der Borse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der hohere der beiden Werte. Entsprechend der geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour wird an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen taglichen Aktienumsatzes an der Borse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen taglichen Handelsvolumen der 20 Borsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour entsprechenden Weise spatestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausfuhrung bekannt gegeben.
Zudem wird die windeln.de AG uber die Fortschritte des Aktienruckkaufs unter corporate.win- deln.de regelmaßig informieren.
Munchen, 24. Mai 2016 windeln.de AG
Der Vorstand
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