DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2016 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-05-25 / 15:08
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 -
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 6. Juli 2016 um 10:00 Uhr in der
'Alten Kongresshalle', Theresienhöhe 15, 80339 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des
zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 bestellt.'
Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.
5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juli 2016 endet die Amtszeit der von der ordentlichen
Hauptversammlung 2013 gewählten Aufsichtsratsmitglieder Frau Andrea Laub und Dr. Bernd Kuhn. Herr Stefan Collorio wurde
auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München (Registergericht) vom 11. Februar
2016 (als Nachfolger von Herrn René Camenzind) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt; seine Amtszeit endet entsprechend dem
Antrag des Vorstands mit Ablauf der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließenden Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und Head of Shared Services der Burda Style Group, wohnhaft in München, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am 6. Juli 2016 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.'
b) 'Herr Dr. Bernd Kuhn LL.M., Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Kuhn Rechtsanwälte in München, wohnhaft in
München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 2016 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
c) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der M-Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die
Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 2016 und endet mit Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge auf die Empfehlung des Nominierungs- und Rechtsausschusses.
Frau Laub, Herr Dr. Kuhn und Herr Collorio sind im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung
nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und
geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offen gelegt:
* Herr Dr. Kuhn gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an und berät die Aktionärin KF 15 GmbH über die Sozietät Kuhn
Rechtsanwälte; er ist außerdem Gesellschafter der KF 15 GmbH. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Hahn ist
Geschäftsführer der KF 15 GmbH. Ferner berät die Sozietät Kuhn Rechtsanwälte die Gesellschaft anwaltlich.
* Herr Collorio ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Hahn und Herr Dr. Kuhn sind Gesellschafter
der KF 15 GmbH. Ferner ist das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Hahn Geschäftsführer der KF 15 GmbH.
* Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft; im Übrigen steht Frau Laub weder in persönlichen noch in
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der
Constantin Medien AG, Münchener Straße 101g in 85737 Ismaning, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf
Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:
Zu Tagesordnungspunkt 1:
* Jahresabschluss der Constantin Medien AG zum 31. Dezember 2015 nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht und
Lagebericht
* Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht und Lagebericht
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
* Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG
Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung / HV 2016 ordentlich eingesehen werden.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 93.600.000,00 und ist eingeteilt in 93.600.000 Aktien. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt 93.600.000, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG 162 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich auf den
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und §§ 15, 15b der Satzung. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und
ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 29. Juni 2016, 24:00 Uhr, dem Vorstand am
Sitz der Gesellschaft oder unter folgender Adresse zugehen:
Constantin Medien AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nr.: +49 (0)89 21 0 27-289
E-Mail: meldedaten@hce.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 15. Juni 2016, 00:00 Uhr) bezogene
Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten
Adresse spätestens am 29. Juni 2016, 24:00 Uhr, eingehen. Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig
angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu
erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular
zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
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