von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag Zu klären ist, ob VW bereits im Frühjahr 2014 über Untersuchungen der US-Behörden bei VW-Dieselmotoren hätte informieren müssen und nicht erst im September 2015. Bei einem Musterverfahren wird eine Klage stellvertretend für viele andere verhandelt. Der Musterkläger soll im ...Den vollständigen Artikel lesen ...