DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung
(EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 17. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2016-05-30 / 11:18
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 17. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 23. Mai 2016 bis einschließlich 29. Mai 2016 wurden insgesamt Stück 35.454 Aktien im Rahmen des
Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 2. Februar 2016
gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 2. Februar 2016 mitgeteilt wurde.
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Februar 2016 bis einschließlich 29. Mai
2016 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 968.283 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte
Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind auf der
Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).
München, 30. Mai 2016
Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
2016-05-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft
Wittelsbacherplatz 2
80333 München
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Internet: www.siemens.com
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May 30, 2016 05:18 ET (09:18 GMT)
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