Berlin (ots) - Wenn die Sprühdose auf fremdem Eigentum zum Einsatz kommt, geht es nicht um Geschmacksfragen, sondern um Sachbeschädigung. Nicht als Künstler sind diese Sprayer dann zu betrachten, sondern als Straftäter. Besonders asozial wird ihr Schaffen, wenn sie ihre Werke auf Zügen der BVG oder der Deutschen Bahn platzieren. Denn die Kosten, um die Bildchen und Schriftzüge, die eben nicht jedem gefallen, wieder zu entfernen, trägt nicht ein vermeintlich böser Großkonzern, sondern die Allgemeinheit - sei es über höhere Fahrpreise, höhere Steuern oder durch das Hinnehmen eines schlechteren Service, für den wegen der Aufwendungen für die Reinigung das Geld fehlt.
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