Frankfurt/Oder (ots) - Frankfurt (Oder). Zum dritten Mal muss sich das Frankfurter Landgericht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Angriff des Flugschülers Kleomenis S. auf den Strausberger Piloten Winfried Gebhardt beschäftigen. Der Grieche war im Frühjahr vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er vor knapp drei Jahren während eines Ausbildungsfluges auf den Piloten eingeschlagen und damit die Cessna fast zum Absturz gebracht hatte. Der BGH nennt vom Gericht außer Acht gelassene strafmildernde Umstände als Grund für den nunmehr dritten Prozess. Schon zuvor hatte die oberste Instanz die erste Haftstrafe von neun Jahren gegen den Flugschüler aufgehoben.
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