Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Steinheim (pta025/16.06.2016/16:30) - Die Beteiligungen im Baltikum AG ist mit
9,9 % an der Kremlin AG beteiligt.
Das Registergericht Hamburg hat durch nicht nachvollziehbaren Beschluss Herrn
Ralf Bake zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. In einem weiteren Beschluss wurden
die Herren Volker Deibert und Patrick Kenntner zu Aufsichtsratsmitgliedern
bestellt.
Herr Bake und Herr Deibert wurden vom Gericht zu Aufsichtsratsmitgliedern
bestellt, aufgrund eines Aktionärs, der lediglich 0,1 % der Aktien der Kremlin
AG hält.
Anträge von Aktionären, die alle mehr als 5 % der Aktien, teilweise über 20 %
der Aktien halten, wurden nicht berücksichtigt.
Nachdem der Aufsichtsrat komplett besetzt war, hat das Registergericht Hamburg
einen Notvorstand gem. § 85 AktG bestellt, obwohl es hierzu aufgrund unserer
rechtlichen Auffassung nicht befugt ist.
Anschlie?Yend hat der gerichtlich bestellte Vorstand, Herr Hans-Hermann
Mindermann, die Hauptversammlung der Gesellschaft am 01.06.2016 abgesagt, obwohl
er hierzu rechtlich nicht befugt war, da es sich um eine Hauptversammlung gemä?Y
Minderheitsverlangen handelte.
Die Kosten für die abgesagte Hauptversammlung werden wir von Herrn Mindermann im
Zuge einer Klage gemä?Y § 147 AktG nach Durchführung einer Sonderprüfung für die
Gesellschaft einklagen.
Abgesagt wurde die Hauptversammlung der Gesellschaft mit einer Ad-Hoc-Mitteilung
gem. § 15 WpHG, indem Herr Mindermann als Vorstand der Kremlin AG behauptet hat
"Nachdem das Konferenzzentrum daraufhin die Stornierung des ursprünglich
vorgesehenen Veranstaltungsraums bestätigt hat, kann die Hauptversammlung in
Ermangelung eines Veranstaltungsraums nicht zu dem in der Einladung genannten
Termin stattfinden."
Wie unsere Recherchen ergeben haben, war der Versammlungsraum "Kloster Banz" für
die Kremlin AG verfügbar.
Die Ad-Hoc-Mitteilung von Herrn Mindermann ist somit falsch.
Zwischenzeitlich läuft nach unserem Kenntnisstand bereits ein
Ermittlungsverfahren seitens der BaFin wegen einer falschen Ad-Hoc-Mitteilung
gegen die Verantwortlichen der Kremlin AG.
Es ist davon auszugehen, dass erhebliche Kosten diesbezüglich auf die Kremlin AG
zukommen, sollte die BaFin ebenfalls die Auffassung vertreten, dass die
Ad-Hoc-Mitteilung falsch ist.
Weiter hat Herr Mindermann als Vorstand der Kremlin AG mitgeteilt, dass sich die
Gesellschaft in ungeordneten Verhältnissen befinden würde.
Dies wundert nicht, da Herr Mindermann offensichtlich nicht in der Lage ist die
Gesellschaft ordentlich zu führen.
Weiter wurde mitgeteilt, dass Aktien der AGS Portfolio AG an die VCI Venture
Capital und Immobilien AG verschoben wurden und dies rechtsmissbräuchlich sei.
Diese Aussage ist eine Verleumdung und es wurde nach Auskunft diesbezüglich
bereits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Herrn
Mindermann erstattet.
Es ist eine Frechheit, ohne Kenntnis des Vorgangs zu behaupten, dass Aktien
verschoben wurden. Wenn Herr Mindermann Kenntnis des Vertrags hat, dann ist es
eine vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptung.
Entweder behauptet Herr Mindermann in Kenntnis der Sachlage falsch oder er hat
keine Kenntnis gehabt.
Beides zeigt, wie unprofessionell Herr Mindermann arbeitet. Oder soll einfach
nur verleumdet werden?
Die Unterstellung von Straftaten ist in Deutschland ein Straftatbestand, der
unserer Meinung nach durch Herrn Mindermann erfüllt worden ist.
Weiter wurde unterschwellig behauptet, dass die Edelmetalle der Kremlin AG nicht
auffindbar seien.
Diese Mitteilung ist ebenfalls falsch. Die Edelmetalle der Kremlin AG sind, nach
den uns vorliegenden Informationen, vorhanden.
Auch diesbezüglich wird durch Herrn Mindermann vorsätzlich ein falscher Eindruck
erweckt.
Nach unserem Kenntnisstand wurde diesbezüglich ebenfalls bereits Strafanzeige
gegen Herrn Mindermann bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Es ist ein absoluter Justizskandal, dass das Amtsgericht - Registergericht -
Hamburg den Aufsichtsrat mit Personen besetzt, die bereits in der kurzen Zeit
ihrer Amtszeit bewiesen haben, dass sie für das Führen einer Gesellschaft
unfähig sind und diese nicht sofort abberuft.
Ein weiterer Skandal ist, dass Herr Bake und Herr Deibert von einem Aktionär
vorgeschlagen wurden und vom Registergericht Hamburg akzeptiert wurden, die mit
weniger als 0,1 % an der Gesellschaft beteiligt sind.
Wäre die Hauptversammlung am 01.06.2016 durchgeführt worden, wären die
Aufsichtsräte Deibert und Bake durch die Hauptversammlung abgewählt und die
Posten neu besetzt worden.
Anschlie?Yend hätte der neue Aufsichtsrat Herrn Mindermann entsprechend von
seinem Amt erlöst.
Nur durch die rechtswidrige Absage dieser Hauptversammlung sind die Herren Bake,
Deibert und Mindermann überhaupt noch im Amt.
Mit Schreiben vom 06.06.2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG eine
au?Yerordentliche Hauptversammlung gem. § 121 AktG gefordert, da zweifelsfrei,
sogar nach den Aussagen von Herrn Mindermann, das Wohl der Gesellschaft auf dem
Spiel steht.
Der Vorstand wäre verpflichtet, eine Hauptversammlung gem. § 121 AktG
einzuberufen.
Die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert sowie das gerichtlich bestellte
Vorstandsmitglied Mindermann sind jedoch der Meinung, dass eine Hauptversammlung
nicht durchgeführt werden muss.
Wie nicht anders zu erwarten war, tun diese Herren alles, um ihre Amtszeit
künstlich zu verlängern.
Die anfallenden Kosten, die diese Herrschaften durch ihr gesetzeswidriges
Verhalten der Kremlin AG aufbürden, werden wir nach Durchführung einer
Sonderprüfung ebenfalls für die Gesellschaft einklagen.
Zwischenzeitlich laufen unzählige Rechtsbeschwerden und Widersprüche beim
Registergericht Hamburg gegen die Bestellung von Herrn Mindermann, Herrn Deibert
und Herrn Bake.
Das Registergericht Hamburg glänzt jedoch durch Untätigkeit.
Nach den uns vorliegenden Informationen hat das gerichtlich bestellte
Aufsichtsratsmitglied Deibert in der Vergangenheit mindestens 3
Aktiengesellschaften in die Insolvenz geführt.
Bei allen diesen Gesellschaften wurde Herr Deibert zum Vorstand bestellt und
kurze Zeit später folgte die Antragstellung einer Insolvenz.
Offensichtlich hat Herr Deibert Erfahrung mit Insolvenzen.
Es verwundert daher schon sehr, dass Herr Bake, der sich immer versucht als
ehrlicher Kämpfer für die Minderheitsaktionäre zu verkaufen, mit solchen
Personen zusammenarbeitet und dem Gericht diese Informationen unterschlägt.
Mit der Aufrichtigkeit von Herrn Bake ist es wohl nicht allzu weit her.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum Herr Bake solche
Informationen dem Gericht vorenthält.
Dieser Personenkreis bestehend aus, Bake und Traut und ggf. weiteren Personen
versucht seit Jahren Herrn Wolfgang Wilhelm Reich zu nötigen, diesen ihre Aktien
abzukaufen.
Zwischenzeitlich wurden, nach unseren Informationen, entsprechende Strafanzeigen
wegen Nötigung und Erpressung bei den zuständigen Staatsanwaltschaften
eingereicht.
Die Beteiligungen im Baltikum AG hat nunmehr bei Gericht einen Antrag auf die
Ermächtigung gem.
§ 122 Abs. 3 AktG gestellt, damit die Beteiligungen im Baltikum AG die
Hauptversammlung der Kremlin AG einberufen kann.
Wir gehen davon aus, dass das Unterlassen durch Herrn Mindermann, eine
Hauptversammlung einzuberufen, bereits den Straftatbestand der Untreue erfüllt
und werden diesbezüglich nach Prüfung zu gegebener Zeit Strafanzeige erstatten.
Weiter gehen wir davon aus, dass in den kommenden Wochen weitere ?oberraschungen
folgen werden und schlie?Yen auch eine Insolvenz der Kremlin AG durch die
handelnden Personen nicht aus, damit diese ihre Ziele erreichen.
Im Gegensatz zu den Herren Bake, Deibert und Mindermann, die an der Kremlin AG
gar nicht oder nur mit geringem Anteil beteiligt sind, haben wir ein
persönliches Interesse daran, dass unser fast
10 %-iger Anteil an der Kremlin AG nicht wertlos wird und werden alles versuchen
zu unternehmen, die Gesellschaft erfolgreich zu machen und weiter zu entwickeln.
Hierzu sind wir jedoch auf die Gerichte, insbesondere auf das Gericht in Hamburg,
angewiesen, das derzeit komplett versagt.
Des Weiteren werden wir zu gegebener Zeit Sonderprüfungsanträge, insbesondere
gegen Herrn Bake und Herrn Mindermann stellen und die skandalösen Vorgänge der
vergangenen Wochen und Monate genau durchleuchten lassen.
Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass insbesondere Herr Bake als
Aufsichtsratsmitglied in das operative Geschäft der Gesellschaft eingreift und
versucht die Gesellschaft vorsätzlich zu schädigen.
Wir gehen daher davon aus, dass bereits einiges Geld in Rechtsanwaltskanzleien
sinnlos investiert wurde.
Auch hier werden wir die Schuldigen ermitteln und zur Rechenschaft ziehen.
Wir halten es für einen Skandal, dass eine durch das Registergericht Hamburg ins
Amt gehievte Gruppe die Gesellschaft unserer Meinung nach versucht zu plündern.
Unseren Anhaltspunkten zufolge war die erste geplante Handlung des Vorstands
Mindermann die werthaltigen Aktien der AGS Portfolio AG zu verkaufen.
Warum sollen innerhalb weniger Tage die AGS-Aktien veräu?Yert werden?
Wurde der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung aufgefordert?
Offensichtlich war geplant die Gesellschaft zu plündern!
Nachdem die Gruppe Bake, Traut, Deibert und Mindermann die Kremlin AG feindlich
übernommen hat, herrscht Chaos und es wird gegen wesentliche Bestimmungen gem.
WpHG oder AktG versto?Yen.
Es wurde bis heute kein Jahresabschluss zum 31.12.2015 veröffentlicht, noch wird (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 16, 2016 10:30 ET (14:30 GMT)
Steinheim (pta025/16.06.2016/16:30) - Die Beteiligungen im Baltikum AG ist mit
9,9 % an der Kremlin AG beteiligt.
Das Registergericht Hamburg hat durch nicht nachvollziehbaren Beschluss Herrn
Ralf Bake zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. In einem weiteren Beschluss wurden
die Herren Volker Deibert und Patrick Kenntner zu Aufsichtsratsmitgliedern
bestellt.
Herr Bake und Herr Deibert wurden vom Gericht zu Aufsichtsratsmitgliedern
bestellt, aufgrund eines Aktionärs, der lediglich 0,1 % der Aktien der Kremlin
AG hält.
Anträge von Aktionären, die alle mehr als 5 % der Aktien, teilweise über 20 %
der Aktien halten, wurden nicht berücksichtigt.
Nachdem der Aufsichtsrat komplett besetzt war, hat das Registergericht Hamburg
einen Notvorstand gem. § 85 AktG bestellt, obwohl es hierzu aufgrund unserer
rechtlichen Auffassung nicht befugt ist.
Anschlie?Yend hat der gerichtlich bestellte Vorstand, Herr Hans-Hermann
Mindermann, die Hauptversammlung der Gesellschaft am 01.06.2016 abgesagt, obwohl
er hierzu rechtlich nicht befugt war, da es sich um eine Hauptversammlung gemä?Y
Minderheitsverlangen handelte.
Die Kosten für die abgesagte Hauptversammlung werden wir von Herrn Mindermann im
Zuge einer Klage gemä?Y § 147 AktG nach Durchführung einer Sonderprüfung für die
Gesellschaft einklagen.
Abgesagt wurde die Hauptversammlung der Gesellschaft mit einer Ad-Hoc-Mitteilung
gem. § 15 WpHG, indem Herr Mindermann als Vorstand der Kremlin AG behauptet hat
"Nachdem das Konferenzzentrum daraufhin die Stornierung des ursprünglich
vorgesehenen Veranstaltungsraums bestätigt hat, kann die Hauptversammlung in
Ermangelung eines Veranstaltungsraums nicht zu dem in der Einladung genannten
Termin stattfinden."
Wie unsere Recherchen ergeben haben, war der Versammlungsraum "Kloster Banz" für
die Kremlin AG verfügbar.
Die Ad-Hoc-Mitteilung von Herrn Mindermann ist somit falsch.
Zwischenzeitlich läuft nach unserem Kenntnisstand bereits ein
Ermittlungsverfahren seitens der BaFin wegen einer falschen Ad-Hoc-Mitteilung
gegen die Verantwortlichen der Kremlin AG.
Es ist davon auszugehen, dass erhebliche Kosten diesbezüglich auf die Kremlin AG
zukommen, sollte die BaFin ebenfalls die Auffassung vertreten, dass die
Ad-Hoc-Mitteilung falsch ist.
Weiter hat Herr Mindermann als Vorstand der Kremlin AG mitgeteilt, dass sich die
Gesellschaft in ungeordneten Verhältnissen befinden würde.
Dies wundert nicht, da Herr Mindermann offensichtlich nicht in der Lage ist die
Gesellschaft ordentlich zu führen.
Weiter wurde mitgeteilt, dass Aktien der AGS Portfolio AG an die VCI Venture
Capital und Immobilien AG verschoben wurden und dies rechtsmissbräuchlich sei.
Diese Aussage ist eine Verleumdung und es wurde nach Auskunft diesbezüglich
bereits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Herrn
Mindermann erstattet.
Es ist eine Frechheit, ohne Kenntnis des Vorgangs zu behaupten, dass Aktien
verschoben wurden. Wenn Herr Mindermann Kenntnis des Vertrags hat, dann ist es
eine vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptung.
Entweder behauptet Herr Mindermann in Kenntnis der Sachlage falsch oder er hat
keine Kenntnis gehabt.
Beides zeigt, wie unprofessionell Herr Mindermann arbeitet. Oder soll einfach
nur verleumdet werden?
Die Unterstellung von Straftaten ist in Deutschland ein Straftatbestand, der
unserer Meinung nach durch Herrn Mindermann erfüllt worden ist.
Weiter wurde unterschwellig behauptet, dass die Edelmetalle der Kremlin AG nicht
auffindbar seien.
Diese Mitteilung ist ebenfalls falsch. Die Edelmetalle der Kremlin AG sind, nach
den uns vorliegenden Informationen, vorhanden.
Auch diesbezüglich wird durch Herrn Mindermann vorsätzlich ein falscher Eindruck
erweckt.
Nach unserem Kenntnisstand wurde diesbezüglich ebenfalls bereits Strafanzeige
gegen Herrn Mindermann bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Es ist ein absoluter Justizskandal, dass das Amtsgericht - Registergericht -
Hamburg den Aufsichtsrat mit Personen besetzt, die bereits in der kurzen Zeit
ihrer Amtszeit bewiesen haben, dass sie für das Führen einer Gesellschaft
unfähig sind und diese nicht sofort abberuft.
Ein weiterer Skandal ist, dass Herr Bake und Herr Deibert von einem Aktionär
vorgeschlagen wurden und vom Registergericht Hamburg akzeptiert wurden, die mit
weniger als 0,1 % an der Gesellschaft beteiligt sind.
Wäre die Hauptversammlung am 01.06.2016 durchgeführt worden, wären die
Aufsichtsräte Deibert und Bake durch die Hauptversammlung abgewählt und die
Posten neu besetzt worden.
Anschlie?Yend hätte der neue Aufsichtsrat Herrn Mindermann entsprechend von
seinem Amt erlöst.
Nur durch die rechtswidrige Absage dieser Hauptversammlung sind die Herren Bake,
Deibert und Mindermann überhaupt noch im Amt.
Mit Schreiben vom 06.06.2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG eine
au?Yerordentliche Hauptversammlung gem. § 121 AktG gefordert, da zweifelsfrei,
sogar nach den Aussagen von Herrn Mindermann, das Wohl der Gesellschaft auf dem
Spiel steht.
Der Vorstand wäre verpflichtet, eine Hauptversammlung gem. § 121 AktG
einzuberufen.
Die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert sowie das gerichtlich bestellte
Vorstandsmitglied Mindermann sind jedoch der Meinung, dass eine Hauptversammlung
nicht durchgeführt werden muss.
Wie nicht anders zu erwarten war, tun diese Herren alles, um ihre Amtszeit
künstlich zu verlängern.
Die anfallenden Kosten, die diese Herrschaften durch ihr gesetzeswidriges
Verhalten der Kremlin AG aufbürden, werden wir nach Durchführung einer
Sonderprüfung ebenfalls für die Gesellschaft einklagen.
Zwischenzeitlich laufen unzählige Rechtsbeschwerden und Widersprüche beim
Registergericht Hamburg gegen die Bestellung von Herrn Mindermann, Herrn Deibert
und Herrn Bake.
Das Registergericht Hamburg glänzt jedoch durch Untätigkeit.
Nach den uns vorliegenden Informationen hat das gerichtlich bestellte
Aufsichtsratsmitglied Deibert in der Vergangenheit mindestens 3
Aktiengesellschaften in die Insolvenz geführt.
Bei allen diesen Gesellschaften wurde Herr Deibert zum Vorstand bestellt und
kurze Zeit später folgte die Antragstellung einer Insolvenz.
Offensichtlich hat Herr Deibert Erfahrung mit Insolvenzen.
Es verwundert daher schon sehr, dass Herr Bake, der sich immer versucht als
ehrlicher Kämpfer für die Minderheitsaktionäre zu verkaufen, mit solchen
Personen zusammenarbeitet und dem Gericht diese Informationen unterschlägt.
Mit der Aufrichtigkeit von Herrn Bake ist es wohl nicht allzu weit her.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum Herr Bake solche
Informationen dem Gericht vorenthält.
Dieser Personenkreis bestehend aus, Bake und Traut und ggf. weiteren Personen
versucht seit Jahren Herrn Wolfgang Wilhelm Reich zu nötigen, diesen ihre Aktien
abzukaufen.
Zwischenzeitlich wurden, nach unseren Informationen, entsprechende Strafanzeigen
wegen Nötigung und Erpressung bei den zuständigen Staatsanwaltschaften
eingereicht.
Die Beteiligungen im Baltikum AG hat nunmehr bei Gericht einen Antrag auf die
Ermächtigung gem.
§ 122 Abs. 3 AktG gestellt, damit die Beteiligungen im Baltikum AG die
Hauptversammlung der Kremlin AG einberufen kann.
Wir gehen davon aus, dass das Unterlassen durch Herrn Mindermann, eine
Hauptversammlung einzuberufen, bereits den Straftatbestand der Untreue erfüllt
und werden diesbezüglich nach Prüfung zu gegebener Zeit Strafanzeige erstatten.
Weiter gehen wir davon aus, dass in den kommenden Wochen weitere ?oberraschungen
folgen werden und schlie?Yen auch eine Insolvenz der Kremlin AG durch die
handelnden Personen nicht aus, damit diese ihre Ziele erreichen.
Im Gegensatz zu den Herren Bake, Deibert und Mindermann, die an der Kremlin AG
gar nicht oder nur mit geringem Anteil beteiligt sind, haben wir ein
persönliches Interesse daran, dass unser fast
10 %-iger Anteil an der Kremlin AG nicht wertlos wird und werden alles versuchen
zu unternehmen, die Gesellschaft erfolgreich zu machen und weiter zu entwickeln.
Hierzu sind wir jedoch auf die Gerichte, insbesondere auf das Gericht in Hamburg,
angewiesen, das derzeit komplett versagt.
Des Weiteren werden wir zu gegebener Zeit Sonderprüfungsanträge, insbesondere
gegen Herrn Bake und Herrn Mindermann stellen und die skandalösen Vorgänge der
vergangenen Wochen und Monate genau durchleuchten lassen.
Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass insbesondere Herr Bake als
Aufsichtsratsmitglied in das operative Geschäft der Gesellschaft eingreift und
versucht die Gesellschaft vorsätzlich zu schädigen.
Wir gehen daher davon aus, dass bereits einiges Geld in Rechtsanwaltskanzleien
sinnlos investiert wurde.
Auch hier werden wir die Schuldigen ermitteln und zur Rechenschaft ziehen.
Wir halten es für einen Skandal, dass eine durch das Registergericht Hamburg ins
Amt gehievte Gruppe die Gesellschaft unserer Meinung nach versucht zu plündern.
Unseren Anhaltspunkten zufolge war die erste geplante Handlung des Vorstands
Mindermann die werthaltigen Aktien der AGS Portfolio AG zu verkaufen.
Warum sollen innerhalb weniger Tage die AGS-Aktien veräu?Yert werden?
Wurde der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung aufgefordert?
Offensichtlich war geplant die Gesellschaft zu plündern!
Nachdem die Gruppe Bake, Traut, Deibert und Mindermann die Kremlin AG feindlich
übernommen hat, herrscht Chaos und es wird gegen wesentliche Bestimmungen gem.
WpHG oder AktG versto?Yen.
Es wurde bis heute kein Jahresabschluss zum 31.12.2015 veröffentlicht, noch wird (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 16, 2016 10:30 ET (14:30 GMT)