Berlin (ots) - Wie immer ist ein Urteil durch Unbeteiligte schwierig, können Mimik und Körpersprache des einen, der Tonfall des anderen darüber entscheiden, ob es hier um einen unerträglichen Akt der Frauenverachtung ging oder ob da schlicht zwei Erwachsene einen Konflikt nicht erwachsen austragen konnten. Denn natürlich ist Respekt gegenüber Lehrerinnen auch für muslimische Eltern ein Muss. Zumal, wenn sie diesen in professioneller Funktion begegnen. Andererseits ist Deutschland mit seiner Einwanderungsgesellschaft nicht die Schweiz. Es gibt kein Recht auf Begrüßung durch Handschlag. Ein Knicks, das Ziehen des Hutes, eine Verbeugung - auch bei uns gab und gibt es berührungslose Alternativen des Grußes. Ausschlaggebend ist, was der Grüßende mit seiner gesamten Haltung ausdrückt.
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