DGAP-HV: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klassik Radio AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.08.2016 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-07-05 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Klassik Radio AG Augsburg - WKN 785747 -
- ISIN DE0007857476 - Berichtigung der Einladung zur
Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 1. Juli 2016
hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der
Klassik Radio AG auf den 12. August 2016 einberufen.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass der
Tagesordnungspunkt 7 lit. b) ein Redaktionsversehen
enthält, in dem zweimal auf 'Tagesordnungspunkt 8'
Bezug genommen wird. Richtig muss es lauten:
b) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes
Kapital 2016) und entsprechende Satzungsänderung
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR
2.412.500,00 durch Ausgabe von bis zu 2.412.500 neuen,
auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an
Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen,
die aufgrund des unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12.
August 2016 bis zum 11. August 2021 von der
Gesellschaft oder unmittelbar oder mittelbar im
Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen
begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu
dem gemäß der vorstehenden Ermächtigung jeweils
festzulegenden Wandlungspreis. Die bedingte
Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von
den Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie
Wandlungspflichten erfüllt werden, soweit nicht ein
Barausgleich gewährt oder eigene Aktien eingesetzt
werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von
Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von
Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der
Gesellschaft teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung
festzusetzen.
§ 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR
2.412.500,00 durch Ausgabe von bis zu 2.412.500 neuen,
auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an
Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen,
die aufgrund des unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12.
August 2016 bis zum 11. August 2021 von der
Gesellschaft oder unmittelbar oder mittelbar im
Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen
begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu
dem gemäß der vorstehenden Ermächtigung jeweils
festzulegenden Wandlungspreis. Die bedingte
Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von
den Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie
Wandlungspflichten erfüllt werden, soweit nicht ein
Barausgleich gewährt oder eigene Aktien eingesetzt
werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von
Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von
Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der
Gesellschaft teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung
festzusetzen.'
Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.
Augsburg, im Juli 2016
*Klassik Radio AG*
_Der Vorstand_
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