Mainz (ots) - Die sexuelle Selbstbestimmung ist unmittelbar ein Teil der Menschenwürde. Männern wird unterstellt, manche von ihnen achteten die Problematik gering oder bewerteten sie nach frauenfeindlichen Maßstäben. Daran könnte etwas Wahres sein, insoweit tut Bewusstseinsveränderung not. Juristisch hat der Gesetzgeber nun völlig zu Recht, wenn auch sehr spät, klare Worte gesprochen. Wer immer noch nicht glaubt, dass "Nein" "Nein" bedeuten muss, könnte sich rasch hinter Gittern wiederfinden. Gut so. Dass aber die Unschuldsvermutung gilt, versteht sich nach wie vor von selbst. Ebenso, dass jede absichtliche Falschbeschuldigung niederträchtig und strafbar ist. So weit, so klar. Nun stört sich die Bundestagsopposition an zwei Aspekten. Zum einen soll jemand schon dann bestraft werden, wenn er Teil einer Gruppe war, aus der heraus ein Sexualdelikt begangen wurde. "Mitgegangen, mitgefangen" ist dogmatisch tatsächlich nicht unproblematisch, letztlich aber akzeptabel; das Prinzip wurde schon bei der Verfolgung von RAF-Terroristen erfolgreich praktiziert. Unbestritten hatte der Gesetzgeber beim Aspekt "Gruppe" auch die Kölner Silvesternacht im Blick. Die Schlussfolgerung der Linken Halina Wawzyniak, die Gruppenbestrafung produziere Fremdenfeindlichkeit und zeige "das Politikverständnis weißer alter Männer", ist allerdings genau das, was Wawzyniak anderen zu Unrecht vorwirft: Unverschämtheit und Rassismus pur. Auch, dass das neue Sexualstrafrecht zu schnellerer Ausweisung von Ausländern führen kann, wird von manchen bedauert. Dieses Bedauern ist eine indiskutable Sichtweise. Bei Straftaten gilt: null Toleranz - nicht nur, aber selbstredend auch für Ausländer.
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