DJ DGAP-HV: Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2016 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 25.08.2016 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2016-07-15 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Aufgrund eines Versehens des Verlages wurde die
Einladung nicht korrekt wiedergegeben. Dies wird
hiermit berichtigt. Vita 34 AG Leipzig (ISIN
DE000A0BL849 - WKN A0BL84) Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 25. August 2016, um
11:00 Uhr MESZ,
findet im Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und
Immunologie
Perlickstraße 1, 04103 Leipzig,
die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit
Sitz in Leipzig statt. Hierzu laden wir unsere
Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.
*I.* *TAGESORDNUNG*
*Punkt Vorlage des festgestellten
1* Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum
31. Dezember 2015, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2015, des für die Vita 34 AG und den
Konzern zusammengefassten Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2015 mit den
erläuternden Berichten zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015
Die vorstehend genannten Unterlagen
sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung den Aktionären im
Internet unter www.vita34group.de,
Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich
gemacht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss nach §
172 AktG festgestellt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vorzulegen,
ohne dass es einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung bedarf.
*Punkt *Beschlussfassung über die Verwendung
2* des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Jahresabschluss der Vita 34 AG
zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen
Bilanzgewinn, bestehend aus einem
Jahresüberschuss in Höhe von EUR
252.913,58 sowie einem Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 439.818,18, d.h. einem
Gesamtbetrag in Höhe von EUR
692.731,76, wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung EUR
einer 474.334,88
Dividende von
EUR 0,16 auf
jede
gewinnberecht
igte
Stückaktie
b) Einstellung EUR
in die 189.685,19
anderen
Gewinnrücklag
en
c) Vortrag auf EUR 28.711,69
neue Rechnung
Der Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt die von der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71 b
AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die
Zahl der dividendenberechtigten Aktien
ändern. In diesem Fall wird bei
unveränderter Ausschüttung von EUR 0,16
je dividendenberechtigter Stückaktie
der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Dividende wird ab dem 31. August
2016 ausgezahlt.
*Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung
3* des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
*Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung
4* des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
*Punkt *Beschlussfassung über die Bestellung
5* des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart (Zweigniederlassung Leipzig),
wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für
die gegebenenfalls prüferische
Durchsicht von Zwischenberichten bis
zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.'
*Punkt *Beschlussfassung über die
6* Änderung der Satzung zur Anpassung
der Auszahlungsmodalitäten der
Aufsichtsratsvergütung (§ 18)*
Die Auszahlungsmodalitäten der
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
soll den gestiegenen Anforderungen an
die Aufsichtsratstätigkeit und der
verbreiteten Praxis anderer
börsennotierter Gesellschaften
angepasst werden. Bislang erfolgt die
Auszahlung der gesamten Vergütung nach
Ablauf des Geschäftsjahres. Nunmehr
soll die Vergütung zeitanteilig nach
Ablauf eines jeden Quartals ausgezahlt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
daher vor zu beschließen, die
Satzung der Gesellschaft wie folgt zu
ändern:
§ 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt
geändert und neu gefasst:
'(1) Mitglieder des Aufsichtsrates
erhalten eine Vergütung in Höhe von
16.000,00 Euro für jedes volle Jahr
ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat.
Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
erhöht sich diese Vergütung auf
72.000,00 Euro, für seinen
Stellvertreter erhöht sich diese
Vergütung auf 24.000,00 Euro. Die
Vergütung ist zeitanteilig zahlbar nach
Ablauf eines jeden Kalenderquartals.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates
werden in eine im Interesse der
Gesellschaft von dieser in angemessener
Höhe unterhaltenen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherun
g einbezogen, soweit eine solche
besteht. Die Prämien hierfür entrichtet
die Gesellschaft.'
Diese Regelung soll erstmals für das
gesamte Geschäftsjahr 2016 gelten.
*II.* *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft
3.026.500,00 Euro. Das Grundkapital ist
eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen
lautende nennwertlose Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich
somit auf 3.026.500 Stimmrechte. Die
Gesellschaft und eine von ihr abhängige
Tochtergesellschaft halten (im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung) insgesamt 61.907
eigene Aktien, aus denen ihnen keine
Stimmrechte zustehen.
*III.* *TEILNAHMEBEDINGUNGEN*
*1. Teilnahme an der Hauptversammlung
und Stimmrecht*
Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind
zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts die
Aktionäre oder deren Vertreter
berechtigt, deren Namensaktien am Tage
der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragen sind und die sich
mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft
angemeldet haben. Die Anmeldung muss in
Textform erfolgen und der Gesellschaft
spätestens bis zum 18. August 2016,
24:00 Uhr MESZ ('Anmeldeschlusstag'),
unter folgender Adresse
('Anmeldeadresse') zugehen:
Vita 34 AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288
E-Mail: anmeldung@hce.de
Nach Eingang der Anmeldung werden den
Aktionären bzw. den von ihnen benannten
Bevollmächtigten von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Anders als
die Anmeldung zur Hauptversammlung sind
Eintrittskarten lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung
können Umschreibungen im Aktienregister
in den letzten sechs Tagen vor dem Tag
der Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf
des Anmeldeschlusstags (18. August
2016, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter
Technical Record Date) bis
einschließlich 25. August 2016
nicht vorgenommen werden.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder
blockiert. Aktionäre können daher über
ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung zur Hauptversammlung
weiterhin frei verfügen.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist
der im Aktienregister eingetragene
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem
Anmeldeschlusstag (18. August 2016,
24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft
eingehen, können allerdings Teilnahme-
und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht
ausüben, soweit sie sich nicht zur
Ausübung von Stimmrechten oder
sonstigen Teilnahmerechten
bevollmächtigen lassen. In diesen
Fällen bleiben Teilnahme- und
Stimmrechte bis zur Umschreibung noch
bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien
der Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden
daher gebeten, Umschreibungsanträge
rechtzeitig zu stellen.
Kreditinstitute und
Aktionärsvereinigungen sowie sonstige,
Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG
oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen
oder Vereinigungen dürfen das
Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen
nicht gehören, als deren Inhaber sie
aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung
ausüben. Einzelheiten zu dieser
Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.
*2. Stimmrechtsvertretung - Stimmabgabe
durch einen Bevollmächtigten*
Im Aktienregister eingetragene
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen, können ihr
Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte,
wie z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall ist eine
fristgerechte Anmeldung gemäß oben
stehenden Bestimmungen erforderlich.
Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung
können bis zur Beendigung der
Hauptversammlung Vollmachten erteilt
werden. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen. Die Erteilung und
der Widerruf der Vollmacht können
sowohl durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft als auch durch die
Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erfolgen. Die
persönliche Teilnahme des Aktionärs an
der Hauptversammlung gilt automatisch
als Widerruf der einem Dritten zuvor
erteilten Vollmacht.
Soweit Vollmachten nicht an ein
Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere
der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m.
§ 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten
Personen oder Vereinigungen erteilt
werden, bedürfen ihre Erteilung, ihr
Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform. Die
Erklärung der Erteilung der Vollmacht
kann gegenüber dem Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber
dem Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht kann dadurch geführt werden,
dass dieser die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der
Einlasskontrolle vorweist. Für eine
Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung per Post, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (per
E-Mail) bietet die Gesellschaft die
Anmeldeadresse an.
Vorstehende Übermittlungswege
stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft erfolgen
soll; ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Vollmacht erübrigt sich
in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf
den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden oder durch persönliches
Erscheinen auf der Hauptversammlung
erfolgen. Aus organisatorischen Gründen
bitten wir unsere Aktionäre,
Vollmachten, Nachweise der
Bevollmächtigung und den Widerruf von
Vollmachten bis zum 24. August 2016,
24:00 Uhr MESZ (Eingang), der
Gesellschaft unter der Anmeldeadresse
per Post, per Telefax oder per E-Mail
zu übermitteln. Das schließt eine
Erteilung von Vollmachten sowie den
Widerruf von Vollmachten nach diesem
Zeitpunkt nicht aus.
Ein Formular für die
Vollmachtserteilung ist in den
Unterlagen enthalten, die den
ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte übermittelt werden. Es
kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.vita34group.de,
Bereich 'Hauptversammlung'
heruntergeladen werden und unter der
Anmeldeadresse angefordert werden. Die
Verwendung eines von der Gesellschaft
zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend.
Möglich ist auch, dass Aktionäre eine
gesonderte Vollmacht in Textform
ausstellen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen und
Vereinigungen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen
für die Form der Vollmacht vorgeben;
die Aktionäre werden gebeten, sich in
einem solchen Fall rechtzeitig mit der
zu bevollmächtigenden Person oder
Institution über Form und Verfahren der
Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren
Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Die Vollmacht und Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sind in Textform unter
Nutzung der oben beschriebenen
Möglichkeiten an die Anmeldeadresse zu
richten.
Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Soweit eine ausdrückliche und
eindeutige Weisung fehlt, werden sich
die Stimmrechtsvertreter für den
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der
Stimme enthalten; dies gilt auch für in
der Hauptversammlung gestellte Anträge
von Aktionären (z.B. Gegenanträge,
Wahlvorschläge oder Verfahrensanträge),
die nicht zuvor angekündigt worden
sind. Sollte zu einem
Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung durchgeführt werden,
so gilt eine Weisung zu diesem
Tagesordnungspunkt insgesamt
entsprechend für jeden Punkt der
Einzelabstimmung. Die Beauftragung der
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur
Widerspruchserklärung sowie zur Antrag-
und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur
Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben, können noch bis zum
24. August 2016, 24:00 Uhr MESZ, den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
per Post, per Telefax oder per E-Mail
an die Anmeldeadresse Vollmacht
erteilen (abgesehen von einer
Vollmachts- und Weisungserteilung
während der Hauptversammlung bis zum
Ende der Generaldebatte durch
Verwendung des Formulars, das in der
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt
wird). Gleiches gilt für die
Änderung und den Widerruf
erteilter Vollmachten und Weisungen.
Auch nach Erteilung einer
Bevollmächtigung sind Aktionäre weiter
berechtigt, an der Hauptversammlung
persönlich oder durch einen
bevollmächtigten Dritten teilzunehmen,
wobei in diesem Falle erteilte
Vollmachten und Weisungen automatisch
als widerrufen gelten.
Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck
sowie weitere Einzelheiten hierzu sind
in den Unterlagen enthalten, welche
zusammen mit der Einladung übermittelt
werden. Das Formular kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.vita34group.de, Bereich
'Hauptversammlung' heruntergeladen und
unter der Anmeldeadresse angefordert
werden.
*3. Verfahren für die Stimmabgabe durch
Briefwahl*
Aktionäre, die im Aktienregister
eingetragen sind, können ihre Stimmen,
auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, durch Briefwahl abgeben.
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege
der Briefwahl sind nur diejenigen
eingetragenen Aktionäre berechtigt, die
sich rechtzeitig bis zum
Anmeldeschlusstag (18. August 2016,
24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft
unter der Anmeldeadresse per Post, per
Telefax oder per E-Mail angemeldet
haben.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
erfolgt dann entweder schriftlich per
Post oder im Wege elektronischer
Kommunikation per Telefax oder per
E-Mail unter der Anmeldeadresse und
muss spätestens bis zum 27. Juli 2015,
24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft
eingegangen sein.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
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