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DGAP-HV: SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31. August 2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31. August 2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-07-20 / 09:57 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft 
 
Kahl/Main 
 
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1681X / ISIN DE 000A1681X5 - 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Mittwoch, den 31. August 2016 um 10:30 Uhr 
 
in der 
 
Deutschen Nationalbibliothek 
Adickesallee 1 
60322 Frankfurt am Main 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES 
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International 
Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2015 sowie des 
zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES 
Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem Bericht des Vorstands zu den 
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, sowie des 
Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 
 
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 
Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main und im Internet unter 
www.singulus.de (unter Investor Relations/Finanzberichte) als Bestandteile 
des Geschäftsberichts 2015 der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft bzw. 
des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns eingesehen werden. Sie werden den 
Aktionären auf Wunsch kostenlos zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in 
der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
Der festgestellte Jahresabschluss sowie der gebilligte Konzernabschluss nach 
IFRS, einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die 
Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2015, wurden von der KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und jeweils mit 
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Aus 
diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 
 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die 
im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung 
zu erteilen. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates 
für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, 
die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2015 
Entlastung zu erteilen. 
 
4. Beschlussfassung über die Änderung § 9 Ziffer 9.2 Satz 1 der Satzung 
 
Es ist beabsichtigt, die Dauer der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder 
flexibler auszugestalten. Die Satzung in ihrer aktuellen Fassung sieht eine 
Amtsdauer bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vor, die über 
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
beschließt. Durch die Satzungsänderung soll ermöglicht werden, die 
Aufsichtsratsmitglieder auch für eine kürzere Amtsdauer zu bestellen. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
§ 9 Ziffer 9.2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
"Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu 
wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum 
beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der 
ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das 
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt." 
 
5. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 9 
Ziffer 9.1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu 
wählen sind. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. August 2016 endet die 
Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Unter 
Berücksichtigung der in seiner Geschäftsordnung für seine Zusammensetzung 
vorgesehenen Ziele schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die 
nachstehenden Personen wieder als Aufsichtsratsmitglieder für die Dauer bis 
zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über ihre Entlastung für 
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird: 
 
a) Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Bauingenieur, wohnhaft in Essen, Deutschland 
 
Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, wohnhaft in Essen, ist DiplomBauingenieur. 
 
Herr Dr.-Ing. Leichnitz ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG. 
 
b) Christine Kreidl, Diplom-Kauffrau, wohnhaft in Regensburg, Deutschland 
 
Frau Christine Brigitte Kreidl, wohnhaft in Regensburg, ist DiplomKauffrau, 
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin. 
 
Frau Kreidl ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG. 
 
c) Dr. rer. nat. Rolf Blessing, Diplom-Physiker, wohnhaft in Trendelburg, 
Deutschland 
 
Herr Dr. Rolf Blessing, wohnhaft in Trendelburg, ist Diplom-Physiker. Er ist 
Geschäftsführer der "B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten" GBR, Bad 
Karlshafen. 
 
Herr Dr. Blessing ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG. 
 
Die Lebensläufe der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
http://www.singulus.de/de/unternehmen/aufsichtsrat.html abrufbar. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den 
vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den 
Gesellschaften des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns, den Organen der SINGULUS 
TECHNOLOGIES AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der 
stimmberechtigten Aktien an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beteiligten 
Aktionär andererseits. 
 
Die Wahlen werden gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt werden. Gemäß Ziffer 5.4.3 
Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird ferner auf Folgendes 
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat stellt sich Herr Dr.- 
Ing. Leichnitz zur Wiederwahl als Aufsichtsratsvorsitzender. Frau Kreidl 
wird erneut als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende kandidieren. 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers 
für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Frankfurt am Main, 
 
a) zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das 
Geschäftsjahr 2016, 
 
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger 
verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für das 
Geschäftsjahr 2016, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht 
unterzogen werden, 
 
sowie 
 
c) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger 
verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für Quartale 
des Geschäftsjahres 2017, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung 
im Geschäftsjahr 2017 enden, wenn und soweit diese einer prüferischen 
Durchsicht unterzogen werden, 
 
zu bestellen. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft EUR 6.065.814,00 und ist eingeteilt in 6.065.814 Aktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und 
dessen Bedeutung) 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und darüber 
hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung bedarf nach § 13 Ziffer 
13.1 der Satzung der Textform (§ 126b BGB) und soll die Stückzahl der Aktien 
angeben, mit denen die Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigt ist 
oder aus denen Stimmrechte ausgeübt werden sollen. Für den Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts reicht nach § 13 Ziffer 13.2 der Satzung ein in Textform (§ 126b 
BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Versammlung, das heißt auf den Beginn des 10. August 2016 
(00:00 Uhr MESZ), zu beziehen. 

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July 20, 2016 03:57 ET (07:57 GMT)

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