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Erfolg mit Allen & Overy vor BAG: Fraport erringt Schadensersatz gegen die Lotsengewerkschaft wegen Streik

DGAP-Media / 2016-07-26 / 18:12 
 
Der knapp zweiwöchige Streik der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen im 
Februar 2012 war rechtswidrig. Damit ist die Lotsengewerkschaft GdF 
gegenüber Fraport verpflichtet, dieser die streikbedingten Schäden zu 
ersetzen. 
 
Mit diesem bahnbrechenden Urteil hob das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 
heutigen Nachmittag nach sehr ausführlicher Verhandlung die gegenteiligen 
Entscheidungen der beiden Vorinstanzen auf. Das BAG stellte fest, dass die 
Streikmaßnahmen wegen Verletzung der Friedenspflicht rechtswidrig 
waren. Der Streik diente nämlich auch der Durchsetzung ungekündigter 
Bestimmungen aus einem laufenden Tarifvertrag. Die daraus folgende 
Friedenspflicht verwehrte es der GdF, Änderungen mit den Mitteln des 
Arbeitskampfes durchzusetzen. Den Einwand der Gewerkschaft, sie hätte 
denselben Streik auch ohne die rechtswidrigen Forderungen durchführen können 
(rechtmäßiges Alternativverhalten), ließ das BAG nicht gelten. Da 
die GdF auch schuldhaft handelte, ist sie Fraport gegenüber aus Delikt sowie 
wegen Vertragsverletzung zum Ersatz aller streikbedingten Schäden 
verpflichtet. Zur genauen Ermittlung der Schadenshöhe, die Fraport mit mehr 
als EUR 5 Mio. bezifferte, wurde die Sache an das Landesarbeitsgericht 
Frankfurt zurückverwiesen. 
 
Prozessvertreter Fraport: Allen & Overy LLP, Thomas Ubber, Partner 
(Frankfurt), Dr. Bettina Scharff, Counsel (München) und Jutta Schneider, 
Associate (Frankfurt) 
 
Prozessvertreter GdF: Weissmantel & Vogelsang, Bremen, David Schäfer, Dirk 
Vogelsang 
 
Bundesarbeitsgericht, Erster Senat, Vorsitz: Präsidentin am BAG Ingrid 
Schmidt 
 
Anmerkungen für den Herausgeber: 
www.allenovery.de 
 
Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.200 
Mitarbeitern, darunter etwa 530 Partner, an 44 Standorten weltweit. Allen & 
Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt am Main, 
Hamburg und München mit etwa 220 Anwälten, darunter 53 Partner, vertreten. 
Die Anwälte beraten führende nationale und internationale Unternehmen 
vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, 
Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des 
Wirtschaftsrechts. 
 
Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser 
Pressemitteilung bezieht sich "Allen & Overy" auf "Allen & Overy LLP bzw. 
ihre verbundenen Unternehmen". Die genannten Partner sind entweder 
Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder 
ihrer verbundenen Unternehmen. 
 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Nadja Fersch, 
Communications Manager, Frankfurt am Main, Tel.: 069 2648 5555 
(nadja.fersch@allenovery.com) 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Allen & Overy LLP 
Schlagwort(e): Unternehmen 
 
2016-07-26 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
486337 2016-07-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 26, 2016 12:12 ET (16:12 GMT)

© 2016 Dow Jones News
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