Halle (ots) - Bereits die Tatsache, dass der Führerscheinentzug folgen kann, wird auf eine gewisse Klientel eine abschreckende Wirkung entfalten. Und es ist ja nur an eine Kann-Bestimmung gedacht. Die Richter sollen den jeweiligen Straftatbestand und die Lebensumstände des Delinquenten abgleichen können und ein gerechtes Urteil fällen. Man darf den Richtern zutrauen, dass sie dazu in der Lage sind. Und übrigens: In Großbritannien gibt es die Möglichkeit des Führerscheinentzugs längst - ohne dass dies im Rest Europas für größeres Aufsehen gesorgt hätte.
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