-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
HIRSCH Servo AG FN 117300 a, Landesgericht Klagenfurt ISIN AT0000849757
Einberufung
der am Donnerstag, den 8. September 2016, um 11.00 Uhr im Veranstaltungssaal der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43,A-9020 Klagenfurt stattfindenden
21. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, jeweils zum 31. März 2016, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015/2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in Punkt V sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung sind folgende Unterlagen spätestens ab Donnerstag, den 18.08.2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hirsch-gruppe.com zugänglich:
* Jahresabschluss mit dem Lagebericht * Corporate Governance Bericht * Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht * Bericht des Aufsichtsrats * Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats * Vollmachts- und Widerrufsformular * Einberufung der Hauptversammlung * Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG * Satzung zur Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderung
Nachweisstichtag und Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Ende des Nachweisstichtags, das ist Montag, der 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft bis spätestens am Montag, den 05.09.2016, 24.00 Uhr MEZ(Wiener Zeit) in Schriftform oder in Textform ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugehen muss:
* per Post, Kurierdienst oder persönlich: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an die E-Mail: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax an: +43 1 8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598 (bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs und ISIN AT0000849757; * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; * Ausdrückliche Angabe, dass sich die Depotbestätigung auf den Depotstand am 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) bezieht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 18.08.2016 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 einlangt (§ 109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Telefax an +43 1 8900 500 73 oder per Post an HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 oder per E-Mail an investor@hirsch-gruppe.com) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30.08.2016 bei der Gesellschaft einlangt (§ 110 AktG). Bei Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche und persönliche Qualifikation sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Ein Aktionär kann auch seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Eine erteilte Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens Mittwoch, den 07.09.2016, 16.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) in Textform übermittelt werden:
* per Post, Kurierdienst oder persönlich: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax an: +43 1 8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598 (bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Um die Administration für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Formulare zu verwenden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.635.000 eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 958 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 499.042 Stück.
Zutritt zur Hauptversammlung Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang der Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung vorzulegen ist. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Glanegg, am 11. August 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006 E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com www.hirsch-gruppe.com
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Emittent: HIRSCH Servo AG Glanegg 58 A-9555 Glanegg Telefon: +43(0)4277 2211 120 FAX: +43(0)4277 2211 170 Email: investor@hirsch-gruppe.com WWW: www.hirsch-gruppe.com Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT0000849757 Indizes: WBI, Standard Market Auction Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch
HIRSCH Servo AG FN 117300 a, Landesgericht Klagenfurt ISIN AT0000849757
Einberufung
der am Donnerstag, den 8. September 2016, um 11.00 Uhr im Veranstaltungssaal der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43,A-9020 Klagenfurt stattfindenden
21. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, jeweils zum 31. März 2016, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015/2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in Punkt V sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung sind folgende Unterlagen spätestens ab Donnerstag, den 18.08.2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hirsch-gruppe.com zugänglich:
* Jahresabschluss mit dem Lagebericht * Corporate Governance Bericht * Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht * Bericht des Aufsichtsrats * Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats * Vollmachts- und Widerrufsformular * Einberufung der Hauptversammlung * Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG * Satzung zur Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderung
Nachweisstichtag und Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Ende des Nachweisstichtags, das ist Montag, der 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft bis spätestens am Montag, den 05.09.2016, 24.00 Uhr MEZ(Wiener Zeit) in Schriftform oder in Textform ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugehen muss:
* per Post, Kurierdienst oder persönlich: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an die E-Mail: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax an: +43 1 8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598 (bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs und ISIN AT0000849757; * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; * Ausdrückliche Angabe, dass sich die Depotbestätigung auf den Depotstand am 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) bezieht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 18.08.2016 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 einlangt (§ 109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Telefax an +43 1 8900 500 73 oder per Post an HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 oder per E-Mail an investor@hirsch-gruppe.com) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30.08.2016 bei der Gesellschaft einlangt (§ 110 AktG). Bei Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche und persönliche Qualifikation sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Ein Aktionär kann auch seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Eine erteilte Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens Mittwoch, den 07.09.2016, 16.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) in Textform übermittelt werden:
* per Post, Kurierdienst oder persönlich: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax an: +43 1 8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598 (bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Um die Administration für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Formulare zu verwenden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.635.000 eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 958 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 499.042 Stück.
Zutritt zur Hauptversammlung Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang der Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung vorzulegen ist. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Glanegg, am 11. August 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006 E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com www.hirsch-gruppe.com
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Emittent: HIRSCH Servo AG Glanegg 58 A-9555 Glanegg Telefon: +43(0)4277 2211 120 FAX: +43(0)4277 2211 170 Email: investor@hirsch-gruppe.com WWW: www.hirsch-gruppe.com Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT0000849757 Indizes: WBI, Standard Market Auction Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch