
sinkenden durchschnittlichen Strompreisen in der Grundversorgung zu
rechnen. Dies ist das Resultat einer Umfrage des Verbandes
Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) bei 30 grösseren
Mitgliedern. Betriebliche Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen
beim Stromeinkauf und der tiefere Kapitalkostensatz (WACC) zur
Verzinsung der Netze wirken tendenziell preissenkend. Eine bedeutende
Auswirkung auf die Preise hat erneut die vom Bund erhobene
kostendeckende Einspeisevergütung zur Förderung der Stromproduktion
aus erneuerbaren Energien (KEV): Sie steigt per 1. Januar 2017 von
1,3 auf 1,5 Rappen/kWh.
Bis 31. August 2016 sind die Verteilnetzbetreiber verpflichtet,
ihre Strompreise für die Kleinkunden in der Grundversorgung für das
Jahr 2017 zu veröffentlichen. Bei 30 grösseren Mitgliedern, die
zusammen knapp 50 Prozent des in der Schweiz verbrauchten Stroms
liefern, hat der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen
(VSE) in den letzten Tagen eine Vorab-Erhebung der Strompreise 2017
durchgeführt.
Die Stichprobe zeigt kein einheitliches Bild. Im
gesamtschweizerischen Mittel sinken die Preise für einen
durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt in der Grundversorgung leicht,
beim jeweils billigsten Produkt um durchschnittlich 0,8 Prozent. Das
lässt sich jedoch nicht beliebig auf alle Haushalte übertragen. Für
einige Kundinnen und Kunden werden die Strompreise 2017 steigen. Denn
die Preisentwicklung bei den einzelnen Unternehmen hängt stark von
deren individuellen Begebenheiten ab, wie beispielswiese der Höhe des
Anteils der eigenen Produktion, der Beschaffungsstrategie, nötigen
Ersatzinvestitionen in die Netzinfrastruktur oder regional
unterschiedlichen Abgaben.
Noch keinen Einfluss haben allfällige Auswirkungen des
Bundesgerichtsentscheids betreffend Kosten Grundversorgung Energie
(20. Juli 2016), da in vielen Fällen die Preissetzung fürs Jahr 2017
zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt war. Gemäss
Elektrizitätskommission (ElCom) können allfällige Änderungen in den
Folgejahren über Deckungsdifferenzen abgerechnet werden.
Der Strompreis: Ein Preis, drei Komponenten
Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Netze, Energie
und Abgaben zusammen. Jede dieser Komponenten unterliegt
unterschiedlichen Einflüssen.
- Netze: Die Tarife für das Übertragungsnetz der nationalen
Netzgesellschaft Swissgrid werden sich gegenüber 2016 bei vielen
Anbietern nicht verändern. Die preisbestimmenden Faktoren entwickeln
sich unterschiedlich und neutralisieren sich dadurch weitestgehend.
Tariferhöhend wirken Investitionen in das Übertragungsnetz für
Netzbauprojekte - sowie der Ersatz und die Instandhaltung bestehender
Infrastrukturen. Zudem der Abbau einer bestehenden Deckungsdifferenz.
Tarifmindernd wirken sinkende Betriebskosten und tiefere
kalkulatorische Zinsen, aufgrund der Senkung des Kapitalzinssatzes
für Stromnetze (WACC). Die beiden Effekte halten sich die Waage.
- Energiepreis: Die Energiepreise hängen von der
Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorgungsunternehmen
(EVU) ab. Wegen verschiedener Marktverzerrungen sind die
internationalen Strompreise gesunken und liegen unter den
Gestehungskosten für inländische Stromproduktion. Bei den meisten
Kunden beinhaltet der Strommix einen bedeutenden Anteil an
einheimischer, erneuerbarer Wasserkraft. Gesamthaft sind im
schweizerischen Durchschnitt stabile oder sogar sinkende Preise für
die Strompreiskomponente Energie zu verzeichnen.
- Abgaben: Der Netzzuschlag für die KEV und die
Gewässerschutzmassnahmen erhöht sich von 1,3 Rp./kWh auf 1,5 Rp./kWh.
Originaltext: VSE / AES
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