Heidelberg (ots) - Die Reform wird helfen, den biologischen Vater in die Pflicht zu nehmen; das ist sehr zu begrüßen. Zugleich entlässt sie ihn aber auch aus der Pflicht, indem er die Ansprüche des "Scheinvaters" auf zwei Jahre begrenzt. Man könne nicht Jahrzehnte Familienleben rückabwickeln, sagt Maas dazu. Dabei ist zu dem Zeitpunkt, da dieses Verfahren ins Spiel kommt, die Familie längst zerbrochen, und das wohl endgültig. Überhaupt ist nicht zu erwarten, dass nun so schnell Rechtsfrieden einkehrt. Die Frage, wann der Mutter die Offenlegung unzumutbar ist, wird noch viele Gerichte beschäftigen. Und auch die Frage, was passiert, wenn sie sich darauf beruft, den Namen nicht zu wissen.
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