Karlsruhe (ots) - die Politik damit nur nach, was im Alltag längst Realität ist. Schon seit langem werden Soldaten im Katastrophenfall, beispielsweise bei Hochwasser, eingesetzt und leisten sowohl technische wie logistische Amtshilfe in großem Umfang, was auch durch das Grundgesetz gedeckt ist. Angesichts der vielfältigen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus, der die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschiebt, sind gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr zwingend notwendig, um auf alle Fälle vorbereitet zu sein. Allerdings verbietet es sich, das Grundgesetz durch die Hintertür auszuhebeln und die Bundeswehr schleichend zu einem weiteren Organ der inneren Sicherheit zu machen,
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