Rocket Internet - mit Beteiligungsgesellschaften hat man als Aktionär immer seine Not. Was sind die Beteiligungen aktuell wert. Zu welchem Preis werden diese sich künftig veräußern lassen? Denn das ist in aller Regel entscheidend, da Beteiligungsgesellschaften damit das große Geld verdienen. Und weil es so viele Fragen zum Geschäftsmodell und zur Werthaltigkeit gibt, machte die Börse bei Beteiligungsgesellschaften einfach einen Bewertungsabschlag - ergo, die Aktie wird meist unter Wert gehandelt. Auch bei Rocket Internet (WKN: A12UKK / ISIN: DE000A12UKK6) wird dieser "Standardabschlag" gemacht.
Nun hat Rocket Internet für das erste Geschäftshalbjahr auch noch einen stattlichen Verlust von 617 Millionen Euro gemeldet. Sondereffekte aufgrund von Wertberichtigungen bei der Global Fashion Group (GFG) hätten das Ergebnis belastet. Das Wort "Sondereffekte" kommt in diesem Zusammenhang etwas seltsam daher, da die GFG Abschreibungen auf den Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte vorgenommen hat, was nichts besonders bei einer Beteiligungsgesellschaft sein sollte, sondern Kerngeschäft ist. Sondereffekte soll wohl dem geneigten Anleger suggerieren, dass es sich hier um etwas Außergewöhnliches handele - und es somit in Zukunft keinesfalls mehr vorkomme. Hat das Rocket Internet (schon) nötig? Man könnte meinen, es stehe um das Unternehmen schlimmer als gedacht und es ist noch ein deutlicherer Abschlag als der sonst übliche notwendig.
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