Keine guten Nachrichten aus Nürnberg! Die Rudolf Wöhrl AG wird nach eigenen Angaben unverzüglich den Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beim Amtsgericht Nürnberg stellen. Durch diesen Schritt soll die laufende Restrukturierung und Neuausrichtung desTextilhandelsunternehmens im Rahmen der Eigenverwaltung verstärkt und beschleunigt werden, berichtet das Modehaus.
Das Schutzschirmverfahren ist kein Insolvenzantrga. Der Schutzschirm bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten die Sanierung der Gruppe über einen Sanierungsplan vorzubereiten. In dieser Phase ist Wöhrl vor Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und weiterhin voll handlungsfähig. Der Vorstand bleibt im Amt und führt die Sanierung in Eigenverwaltung durch. Allerdings wird ein vom Gericht bestimmter Sachwalter die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften in dem Verfahren überwachen.
Noch im Juli hatte das Unternehmen nach einem starken Kurseinbruch der Anleihe gegenüber der Anleihen Finder Redaktion ...
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