BERLIN (dpa-AFX) - Im Abgas-Skandal muss die VW
Das Gericht bezweifelte, dass der erhöhte Schadstoffausstoß ein Sachmangel sei. Konkret sah es der Senat als fraglich an, ob der Schadstoffausstoß Teil der sogenannten Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag sei, wie die Sprecherin erklärte. Dort ist festgelegt, wie das Fahrzeug üblicherweise beschaffen ist, was die Grundlage für die Sachmängelhaftung bildet.
Der Volkswagen
ISIN DE0007664039
AXC0153 2016-09-23/14:42