DJ DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-10-07 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Intertainment Aktiengesellschaft München - ISIN
DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 14. November 2016, um 14:00 Uhr in das
Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung,
Untergeschoss, im
Konferenzraum 'Wildbad Kreuth', Lazarettstraße 33,
80636 München, ein. Tagesordnung
1. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschlusses der Intertainment AG und des
vom Vorstand aufgestellten Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2015; Vorlage des
gemäß §§ 315 Absatz 3 in Verbindung mit
298 Absatz 3 HGB mit dem Lagebericht für die
Intertainment AG zusammengefassten
Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz
4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und Billigung des
Konzernabschlusses, jeweils für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2015 wird festgestellt.
Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2015 wird gebilligt.
Die vorgenannten Unterlagen sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die
Aktie / Die Hauptversammlung' zugänglich. Die
Unterlagen werden außerdem auch während
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri,
für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen und dem ehemaligen Mitglied, Herrn
Dr. Oliver Maaß, die Entlastung zu
verweigern.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die K&M
Kreitinger Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2016 sowie für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2016, sofern dieser einer solchen prüferischen
Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der
Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der K&M
Kreitinger Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. *Beschlussfassung über die Wahl von
Mitgliedern des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in
Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei ausschließlich von
den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Henning
Graf von Hardenberg und Herr Frank Posnanski,
haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum Ende der
auf den 14. November 2016 einberufenen
Hauptversammlung niedergelegt. Für sie ist
daher jeweils ein Nachfolger zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
a) Frau Bianca Krippendorf, Leipzig,
Justiziarin, Geschäftsführerin der
Zweitausendeins Versand-Dienst GmbH,
Leipzig, und
b) Herrn Jörg Lang, München, Diplomkaufmann,
selbständiger Journalist für
Finanzmärkte,
als Mitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit
jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung
endet, die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2017 endende Geschäftsjahr
beschließt.
Frau Krippendorf und Herr Lang gehören keinen
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an.
Frau Krippendorf und Herr Lang haben zudem
keine Mitgliedschaften in vergleichbaren
Kontrollgremien in- und ausländischer
Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG.
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den
Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt.
Herr Bernhard Pöllinger, Vorsitzender des
Aufsichtsrats, wird die Funktion gemäß §
100 Absatz 5 AktG ausüben.
Zu Ziffer 5.4.1 Absätze 5-7 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
5. Mai 2015 wird erklärt, dass Frau
Krippendorf als Justiziarin und
Geschäftsführerin der Zweitausendeins
Versand-Dienst GmbH tätig ist.
Alleingesellschafterin der Zweitausendeins
Versand-Dienst GmbH ist die MK Medien
Beteiligungs GmbH, Feldafing, die zu über 10 %
an der Intertainment AG als Aktionärin
beteiligt ist. Im Übrigen bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den
vorgeschlagenen Kandidaten und der
Intertainment AG, deren Konzernunternehmen,
den Organen der Intertainment AG oder einem
wesentlich an der Intertainment AG beteiligten
Aktionär keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde.
6. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe
der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2015*
Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG
beschließt über die Vergütung des
Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene
Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene
Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der
Vorsitzende die doppelte Vergütung eines
einfachen Mitglieds, der stellvertretende
Vorsitzende das Eineinhalbfache.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der
Intertainment AG erhält für das Geschäftsjahr
2015 für seine Tätigkeit eine pauschale
Vergütung in Höhe von EUR 7.000,00 brutto; der
Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte
dieses Betrages, also EUR 14.000,00 brutto und
sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also
EUR 10.500,00 brutto. Zusätzlich erstattet die
Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern eine
mögliche auf ihre Vergütung zu zahlende
Umsatzsteuer. Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat nur während eines Teils des
Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine
zeitanteilige Vergütung.
7. *Beschlussfassung über die Verlegung des
satzungsmäßigen Sitzes*
Nach § 1 Abs. 2 der Satzung ist der Sitz der
Gesellschaft in München. Dieser
satzungsmäßige Sitz soll nunmehr nach
Feldafing verlegt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'_Sitz der Gesellschaft ist Feldafing._'
Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Frage- und Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse:
Intertainment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 (0) 621 / 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis
*Montag, den 7. November 2016 (24:00 Uhr),* angemeldet
haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer
Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, das heißt auf *Montag, den 24.
Oktober 2016 (0:00 Uhr)* ('*Nachweisstichtag*' bzw.
'*Record Date*'), zu beziehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
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October 07, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder durch einen anderen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden entsprechende Formulare zur Vollmachtserteilung enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insoweit nicht. Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Absatz 8, 135 Absatz 10 i.V.m. 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse: Intertainment AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0)621 / 71 77 213 E-Mail: intertainment@pr-im-turm.de oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übersandt werden. Außerdem kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Aktionäre unserer Gesellschaft können von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bedarf es Weisungen zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach form- und fristgerechter Anmeldung unter Nachweis des Aktienbesitzes, wie oben beschrieben. Die Eintrittskarte enthält auch ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten oder Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden. Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform bis zum *Samstag, den 12. November 2016, 18:00 Uhr,* unter der nachstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden: Intertainment AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0)621 / 71 77 213 E-Mail: intertainment@pr-im-turm.de Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachten und Weisungen ist auch eine Übergabe während der Hauptversammlung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG _Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Absatz 2 AktG)_ Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tage vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. Die Fristberechnung erfolgt nach § 121 Absatz 7 AktG. Vorbesitzzeiten von Rechtsvorgängern können nach § 70 AktG zurechenbar sein. Jedem neuen Gegenstand für die Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum *Freitag, den 14. Oktober 2016, 24:00 Uhr* zugegangen sein. Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten; es kann wie folgt adressiert werden: Intertainment AG c/o Central Treuhand AG - zu Händen des Vorstands - Perusastr. 7 80333 München Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie / Die Hauptversammlung' bekannt gemacht. _Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG_ Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie / Die Hauptversammlung' zugänglich machen, wenn sie der Aktionär bis spätestens *Sonntag, den 30. Oktober 2016, 24:00 Uhr*, an die nachfolgend genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse: Intertainment AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0)621 / 71 77 213 E-Mail: intertainment@pr-im-turm.de übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht werden sollen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Ein Gegenantrag und eine Begründung sowie ein Wahlvorschlag brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Absatz 2 Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines Gegenantrags gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. _Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG_ Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
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